R+V bietet neue Berufsunfähigkeitsversicherung an
01.07.2022
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Die R+V hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet und startet diesen neuen Tarif zum 1. Juli. Die wesentliche Neuerung des Produkts ist die Aufteilung in die drei Tariflinien classic, comfort und premium. In allen drei Produktvarianten leistet die R+V ab 50-prozentiger Berufsunfähigkeit (BU) und verzichtet auf die Verweisung auf einen anderen als den ausgeübten Beruf (abstrakte Verweisung). Auf Wunsch des Kunden können die laufenden Überschüsse in einem nachhaltig ausgerichteten Fonds der Union Investment angelegt werden. Am Ende der Vertragslaufzeit erhält er dann eine steuerfreie Auszahlung.
Zudem kann der Kunde bei bestimmten Anlässen den Versicherungsschutz erhöhen – und zwar ohne neue Gesundheitsprüfung. Solche Anlässe sind etwa ein neuer Beruf, die Gründung eines eigenen Haushalts, die Aufnahme eines Immobiliendarlehens oder die Geburt eines Kindes. Junge Kunden bis zum Alter von 30 Jahren haben zudem bis zu dreimal die Möglichkeit, ihren Beitrag ohne erneute Risikoprüfung überprüfen und gegebenenfalls reduzieren zu lassen.
In der günstigeren classic-Variante erhält der Versicherte eine Rente, wenn die BU bereits 18 Monate andauert. Das ist vor allem für jene Kundinnen und Kunden sinnvoll, die ein gesetzliches Krankengeld erhalten. In den Varianten comfort und premium zahlt die R+V eine BU-Rente rückwirkend ab Eintritt der Berufsunfähigkeit.
Zudem kann in den Varianten comfort und premium eine Rente bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart werden. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit ist kein 50-prozentiger BU-Grad notwendig. Darüber hinaus bieten comfort und premium eine Sofortleistung bei schweren Krankheiten wie etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Die R+V zahlt in diesen Fällen die BU-Rente sofort für bis zu 15 Monate aus.
Die Tariflinie premium hat zudem zwei besondere Bausteine. Erstens bietet die R+V zusätzliche Pflegeleistungen, mit denen die BU-Rente verdoppelt werden kann. Sollte der Versicherte während der Vertragslaufzeit pflegebedürftig werden, erhält er zusätzlich eine lebenslange Pflegerente in Höhe der BU-Rente. Damit ist er zugleich vor den hohen Kosten einer Pflegebedürftigkeit abgesichert. Zweitens zahlt die R+V im BU-Fall ein Sofortkapital in Höhe einer Jahresrente. Damit können wichtige Ausgaben wie etwa für Umbauten am Haus, die zusätzliche Betreuung der Kinder oder die Beauftragung von Haushaltshilfen beglichen werden. (hdm)