Prozesssieg für Vermittler von Baxter

18.11.2019

Nikolaus Sochurek / Foto: © Peres & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft mbB

Aus diesem Grund war aus Sicht des Zeitpunkts der Vermittlung ein Totalverlustrisiko ausgeschlossen, weshalb aus naheliegenden Gründen auch keine diesbezügliche Aufklärungspflicht bestand. Die Renditen waren nicht unplausibel, was das Landgericht zutreffend damit begründet, dass es sich bei dem Geschäftskonzept von Baxter ja nicht einfach um reines Hypothekendarlehensgeschäft handeln würde, sondern das Geschäftsziel der Baxter sei, Privatinvestoren die Möglichkeit am Immobilienmarkt zu investieren, zu bieten. Expressis verbis führt das Landgericht aus, dass sich mit "allen Optionen von Immobiliengeschäften" sicherlich höhere Renditen erzielen ließen, als die zu diesem Zeitpunkt üblichen circa 2 % Zins für Hypothekendarlehen.

Während des Prozesses waren noch zahlreiche schriftliche Dokumente seitens des Vermittlers respektive seines Prozessvertreters, Nikolaus Sochurek (Peres & Partner), vorgelegt worden, aus denen sich ergibt, dass der Vermittler die potentiell kriminellen Machenschaften nicht hat erkennen können. Diese Dokumente liegen der Kanzlei Peres & Partner allesamt vor.

Interessierte Vermittler können sich jederzeit an die Kanzlei Peres & Partner, dort an Herrn Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek, wenden.

Nikolaus.Sochurek@peres-partner.com

Der Autor ist Gründungspartner der Sozietät Peres & Partner. Er ist auf die Beratung und gerichtliche Vertretung von Finanzdienstleistern und Anlagevermittlern spezialisiert und verfügt über zahlreiche Referenzen und sehr umfangreiche Erfahrung. Hintergründe zum Autor finden Sie hier:

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