Neue Führerscheine und Alkohol
11.11.2016
Wenn der "Lappen" weg ist, gibt es jetzt neue Führerscheine © FM2 - Fotolia.com
Alte Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit und werden gegen eine Fahrerlaubnis in Form einer Scheckkarte getauscht. Die Polizei-Kontrolle, ob eine Fahrerlaubnis vorliegt, soll erleichtert werden.
Alte Führerscheine verlieren ihre Gültigkeit. Die ARAG SE weist in einer Medienmitteilung auf den Umtausch in fälschungssichere und maschinenlesbare Dokumente hin.
Der Führerschein in Papierform „Lappen“ wird jetzt gegen ein Dokument in eine „Scheckkarte“ getauscht. Dies geschieht deutlich früher, als auf den meisten alten Papier-Führerscheinen im Ablaufdatum vermerkt wurde. Deutschland setzt jetzt eine 2006 festgelegte EU-Richtlinie um.
110 verschiedene Fahrerlaubnis-Dokumente, die es zurzeit in der EU gibt, werden vereinheitlicht und polizeiliche Kontrollen vereinfacht. Auch der Führerschein-Tourismus, bei dem sich Fahrer, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde, einfach im Nachbarland neue Dokumente besorgt haben, soll so eingedämmt werden. Um bei den zuständigen Behörden ein Antrags-Chaos zu verhindern, wird die Umstellung stufenweise bereits ab 2021 eingeführt.
Führerschein als Scheckkarte
Wer seinen Führerschein ab 2013 gemacht hat, kennt das neue Format bereits: Es gleicht einer Scheckkarte und passt in jedes noch so kleine Portemonnaie. Doch 45 Millionen alte Lappen müssen bis spätestens 2033 noch eingetauscht werden, denn ab diesem Zeitpunkt wird nur noch das Kartenformat ausgestellt.
Ausgabe neuer Führerscheine
Zunächst sind die 15 Millionen Fahrer dran, deren Führerscheine bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Abgestuft nach Geburtsjahrgängen werden ihre alten Dokumente bis 2024 erneuert: Besitzer, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurde, müssen sich schon 2021 einen neuen Führerschein beschaffen. Vor 1953 Geborene haben bis 2033 Zeit. Von 2025 an bis 2033, müssen dann auch die ca. 30 Millionen Fahrlizenzen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, in Plastik-Karten eingetauscht werden, abgestuft nach Ausstellungsjahr.
Führerschein nur noch mit befristeter Laufzeit
Die Gültigkeit der einheitlichen Führerscheine ist mit 15 Jahren deutlich kürzer als bislang. Eine erneute Prüfung muss man auch künftig nicht ablegen, wenn der Führerschein abgelaufen ist. Der Vorteil: Mit dem regelmäßigen Austausch des Dokumentes sowie des Inhaber-Fotos ist es sicherheitstechnisch immer auf dem neuesten Stand. So wird Fälschern und Dieben das Leben schwerer gemacht.
Fazit: Denken Sie in der heute am 11.11. um 11 Uhr 11 beginnenden närrischen Zeit auch an die Alkohol-Grenzen beim Führen eines Kraftfahrzeugs, sonst wird Ihr Führerschein wegen Alkohol am Steuer eingezogen. (db)