Neue Deckung für Haus- und Grundbesitzer
13.03.2013
Die Grundeigentümer-Versicherung hat die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung modernisiert. Neu ist der Einschluss von Mietsachschäden. Der Hamburger Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist ein bundesweiter Maklerversicherer.
(fw/db) Die Grundeigentümer-Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (GEV) meldet die Neugestaltung der [Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung](http://de.wikipedia.org/wiki/Haus-undGrundbesitzerhaftpflichtversicherung "Link to Wikipedia "Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung"") für die unabhängige Beratung über den Vertriebsweg Makler und ermöglicht auch den Online-Direktvertrieb.
Mit um bis zu 30 Prozent reduzierten Beiträgen und zusätzlichen Haftungssummen bietet der Hamburger Gegenseitigkeitsversicherer für Versicherungen rund um Immobilien jetzt noch attraktiveren Haftpflichtschutz für Haus- und Grundbesitzer.
Neu: Forderungsausfall-Deckung für Mietsachschäden
Immer häufiger müssen Vermieter von Wohnungen oder Häusern Schäden tragen, die zum Beispiel durch einen Mieter verursacht werden, dieser aber hierfür nicht aufkommen kann. Diese so genannten "Forderungsausfälle für Mietsachschäden“ kommen vor allem bei Schäden vor, die von so genannten Mietnomaden hinterlassen werden. Aber auch Schäden an hochwertigen Parkettböden durch unsachgemäße Behandlung oder Schimmel in der Wohnung durch mangelndes oder falsches Lüften übersteigen oft die zur Verfügung stehende Kaution und der Mieter kann oder will den Schaden nicht übernehmen.
In der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Grundeigentümer-Versicherung sind diese „Forderungsausfälle für Mietsachschäden“ nach den aktuellen „Besonderen Bedingungen für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (BB HuG 2009)“ automatisch beitragsfrei mitversichert. Geleistet wird je Versicherungsfall bis zu einer Summe von maximal 100.000 Euro bei einem Selbstbehalt von 10 Prozent, mindestens 500 Euro. Voraussetzung für die Leistung ist, dass die Forderung durch ein rechtskräftiges Urteil oder einen vollstreckbaren Vergleich vor einem deutschen Gericht festgestellt worden und der schädigende Mieter zahlungs- oder leistungsunfähig ist.
Ohne Haftpflicht haben Eigentümer Deckungslücke
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist ein „absolutes“ Muss für alle Eigentümer, Vermieter oder Verpächter von bebauten oder unbebauten Grundstücken. Denn: Kommt durch eine Immobilie oder vor bzw. auf einem Grundstück, im Garten oder im Treppenhaus ein Dritter zu Schaden, kann der Haus- oder Grundeigentümer voll zur Haftung herangezogen werden.
Dazu zählt die Haftung für Schäden aufgrund rutschiger Gehwege durch Schnee und Eis, herabfallende Dachziegel bei einer Renovierung oder defekte Treppen, Zäune und Wege. Mitversichert ist auch die Verkehrssicherungspflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die aus der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage entstehen können, wenn das Leistungsvermögen der Anlage 10 kWp nicht übersteigt und keine Lieferverpflichtung für Strom besteht.
Mit Deckungssummen von 3 bis 10 Millionen Euro bietet die Grundeigentümer-Versicherung für jeden Haus- und Grundbesitzer passenden und umfangreichen Schutz. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass im Rahmen des zur Verfügung gestellten Versicherungsschutzes nicht jeder eingetretene Schadenfall automatisch zu einer Entschädigungsleistung durch die Haftpflichtversicherung führt. Denn Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, für die berechtigten Schadenersatzforderungen zu leisten und ungerechtfertigte, für die dem Grundeigentümer kein Verschulden anzulasten ist, auch in seinem Namen abzulehnen.
Dietmar Braun, Redakteur finanzwelt
Grundeigentümer-Versicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit