MLC beauftragt Mittelverwendungskontrolleur

14.04.2020

Dr. Hendrik Müller-Lankow, Vorstand der MLC Properties AG / Foto: © MLC

Die MLC Properties AG unterwirft sich freiwillig einer zusätzlichen externen Kontrolle und hat die Rödl AIF Verwahrstelle GmbH mit der Mittelverwendungskontrolle für den „MLC Properties East Africa“ beauftragt.

Der Vertrag zwischen MLC und Rödl entspricht den gängigen AIF Verwahrstellenverträgen. Dabei wird insbesondere geprüft, ob das Eigentum an Grundstücksrechten nach geltendem Recht tatsächlich erworben und frei von Rechten Dritter ist und ob die vereinbarten Zahlungen tatsächlich auf den Bankkonten eingehen. Da es keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss eines solchen Vertrages gibt, wurde vereinbart, dass der Vertrag über die gesamte Laufzeit der Vermögensanlage läuft und nur kündbar ist, wenn ein gleichwertiger Vertrag mit einer anderen, qualifizierten Stelle geschlossen wurde. Auf der Internetseite der MLC Properties AG und der Gesellschafterversammlung sind jährlich Berichte über die Ordnungsmäßigkeit der der Mittelverwendung zu veröffentlichen. Der Vertrag kann unter folgendem Link heruntergeladen werden.

„Wir haben diesen Vertrag geschlossen, weil wir eine Nachfrage nach mehr externer Kontrolle wahrgenommen haben. Die anstehende Mittelverwendungskontrolle durch Rödl wird den höchsten Maßstäben gerecht, an denen wir uns messen“, erklärt Dr. Hendrik Müller-Lankow, Vorstand der MLC Properties AG. (ahu)