Mit Familienstiftungen das Unternehmen erhalten

15.10.2018

Steuerberater Thorsten Klinkner, geschäftsführender Gesellschafter der UnternehmerKompositionen GmbH / Foto: © UnternehmerKompositionen GmbH

Die Familienstiftung bewirkt, dass ein Unternehmen nicht zersplittert werden kann und erhalten bleibt. Das macht die Unternehmensnachfolge und den Erhalt über die Generationen hinweg auch dann möglich, wenn sich kein gesellschaftsrechtlicher Nachfolger in der Familie aufdrängt.

Die Wirtschaft wird regelmäßig von vielen Themen bewegt. Eines davon, das seit einigen Jahren ein „Dauerbrenner“ ist: die Unternehmensnachfolge. Laut Zahlen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn stehen zwischen 2018 und 2022 etwa 150.000 Unternehmen mit rund 2,4 Millionen Beschäftigten zur Übergabe bereit – doch nur in etwa der Hälfte der Fälle kann die Nachfolge familienintern geregelt werden. Die andere Hälfte der Unternehmen wird verkauft oder findet gar keinen Nachfolger.

Dabei sind viele Verkäufe im Mittelstand nicht gewollt, sondern nur eine Notlösung. Viel lieber würden die Unternehmer ihre Gesellschaften erhalten und durch ein Fremdmanagement führen lassen. Das hat mit der persönlichen Bindung als Eigentümer genauso zu tun wie mit der Verantwortung für Mitarbeiter und Region, aber auch der Versorgungsleistung für sich selbst und die Familie. Denn mitnichten scheitert die Nachfolge in der Familie an nicht vorhandenen Kindern: sondern in der Regel am nicht vorhandenen Willen, weil andere Wege eingeschlagen worden sind oder einfach aufgrund der Erfahrung der „ewig abwesenden“ Eltern das Unternehmertum abgelehnt wird. Und dennoch sollen die Kinder und Enkel am Unternehmen partizipieren und über die Gewinne gefördert werden.

Das bedeutet: Um diesen Schritt zu gehen und das Unternehmen gesellschaftsrechtlich über die eigene Lebenszeit abzusichern, benötigt ein Eigentümer eine besondere rechtliche Struktur. Eine Struktur, die einen Erhalt auch ohne persönlichen Gesellschafter zulässt und damit unabhängig von einer bestimmten oder mehreren Persönlichkeiten sind, die als Eigentümer/Anteilseigner auftreten.

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