Insolvenzverwalter bemängeln Zahlungsmoral der Versicherer

12.06.2018

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Zwei Drittel der Insolvenzverwalter in Deutschland kritisieren, dass sich die Manager-Versicherung von Geschäftsführern querstellt, wenn es um die Auszahlung der Versicherungssumme geht. Häufig oder sogar sehr häufig würden die Assekuranzen die geltend gemachte Forderungshöhe bestreiten. Fast die Hälfte beklagt eine grundsätzliche Ablehnungshaltung. Gleichzeitig müssen die Befragten zugeben, dass kein einziger Anspruch vollumfänglich durchgeht. Das ergibt eine Umfrage des D&O-Versicherers VOV und des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) unter 75 erfahrenen Insolvenzverwaltern.

Der Kölner D&O-Versicherer VOV gibt zu bedenken, dass viele der gestellten Forderungen zu hoch greifen und zumindest teilweise auch nicht plausibel seien. In der Regel vergleichen sich die Streitparteien außergerichtlich. Das bestätigen auch die Anspruchsteller selbst. Mehr als die Hälfte der Insolvenzverwalter einigt sich dabei jedoch auf einen Betrag, der deutlich unterhalb der ursprünglich geforderten Summe liegt. "Insolvenzverwalter stecken in einem Dilemma", sagt VOV-Chef Diederik Sutorius, "Die Gläubiger wollen möglichst viel Geld retten. Insolvenzverwalter, die zu wenig fordern, müssen sich häufig verantworten und können für entgangene Schadenersatzzahlung selbst zur Kasse gebeten werden."

Ein häufiger Streitpunkt sind Zahlungen, die ein Geschäftsführer geleistet hat, obwohl das Unternehmen bereits insolvenzreif gewesen ist. Fließen trotzdem Gelder, müssen Manager dafür privat eintreten (§ 64 GmbHG). Laut OLG Celle handelt es sich dabei jedoch nicht um einen Vermögensschaden (Az. 8 W 20/16). 59 Prozent der Insolvenzverwalter bestätigen, dass Versicherer solche Schäden daher selten oder nie erstatten. Weitere 32 Prozent sprechen von gelegentlichen Zahlungen. Diederik Sutorius von der VOV gibt Entwarnung: "Aktuelle Vertragsbedingungen decken das Haftungsrisiko für Manager ausdrücklich ab, falls sie nach Insolvenzreife weitere Zahlungen leisten."

Unklare Rechtslagen sind nicht der einzige Grund für Auseinandersetzungen mit dem D&O-Versicherer. Das Deutsche Institut für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) kritisiert etwa, dass selbst Forderungen in Millionenhöhe häufig unzureichend begründet werden.

"Jede zweite Inanspruchnahme gegen einen D&O-Versicherer bleibt hinter den Standards zurück, die für eine erfolgreiche Klage gegen einen betroffenen Geschäftsführer einzuhalten wären", erläutert Prof.

Hans Haarmeyer vom DIAI. Mit moderner Software sei die Schadenhöhe zwar relativ leicht zu ermitteln. "Insolvenzverwalter sollten sich nicht allein auf die Summen verlassen, die der Computer auswirft", so Prof. Haarmeyer. (fw)