Handeln Politiker und Verbraucherschutz aus Unwissenheit asozial?

13.11.2014

Der deutsche Gesetzgeber hat das Berufsbild des unabhängigen Versicherungsmaklers nicht verstanden. Ähnliches gilt für den Verbraucherschutz der selbst im Honorarberatungsgeschäft aktiv ist.

2014-11-14 (fw/db) Der Gesetzgeber verwechselt und vermischt ständig das Berufsbild der an Versicherungen gebundenen Vertreter mit dem der Versicherungsmakler. Versicherungsmakler arbeiten unabhängig.

Makler vergleichen Angebote verschiedener Gesellschaften und besorgen nach der Risikoanalyse und Bedarfsermittlung den geeigneten Versicherungsschutz für Ihre Kunden. Dazu ermitteln sie mit Analyse- und Vergleichsprogrammen und Ausschreibungen den Versicherungsschutz mit einem sehr guten Preis- und Leistungsverhältnis. Dafür haften sie dem Kunden gegenüber.

Honorarberatung ist nicht flächentauglich

Uninformierte Politiker und die selber im Honorargeschäft tätigen Verbraucherschützer sehen die Honorarberatung immer noch als einzigen seriösen Weg für die Beratung. Hier wird verkannt, dass die Honorarberatung im deutschen Markt weder flächentauglich ist, noch die deutsche Bevölkerung bereit ist, für die Vermittlung klassischer Versicherungsprodukte überhaupt ein Honorar zu bezahlen. Honorarkonzepte werden aktuell in der Fondsvermittlung und im größeren Industriegeschäft umgesetzt. In der normalen Versicherungsvermittlung hat die Honorarberatung für Privatkunden und den deutschen Mittelstand keine Zukunft. Sie ist sogar gefährlich.  

Die Folge eines Courtage-Verbots oder Kürzung wäre, dass hauptsächlich vermögende Menschen gut auf Honorarbasis beraten werden, der normale Verbraucher zunehmend schlechter gestellt ist und in der Masse nicht mehr beraten wird. Diese Wirkung ist auf Dauer in einem hohen Maß sozial nicht verträglich. Das wurde in England erkannt, dort wird wieder über die Rückkehr zur Courtage gesprochen.

Wird die Bevölkerung nicht über die „Grundbedürfnisse“ des privaten Versicherungsschutzes für existenzielle Risiken wie Gesundheit, Pflege, Berufsfähigkeit und Altersvorsorge beraten, sind Altersarmut und Verlust der Existenz durch Schaden die Folge.

Versicherungsmakler als „Versicherungsmarktwächter“

Der Berufstand der Versicherungsmakler hat eine Tradition seit Jahrtausenden. Die Aufgabe der Makler ist damals wie heute die Gleiche. Die Interessen der Kunden zu vertreten und für deren Risiken geeigneten Versicherungsschutz einzukaufen.

„Wer über Versicherungsmakler redet, sollte deren Berufsbild und Berufsethos kennen. Die modernen Makler sind im Rahmen ihrer Mandate nur von ihren Kunden abhängig, aber niemals von einem Versicherer“, erläutert Andreas Brunner, Vorstand der VEMA Maklergenossenschaft e.G.

Makler haben heute die Rolle des „Versicherungsmarktwächter“. Die Sachkunde dafür haben sie öffentlich-rechtlich nachgewiesen und sind von den Industrie- und Handelskammern für ihre Tätigkeit zugelassen.

Warnung vor „Finanzmarktwächter“ ohne Sachkunde

Ganz anders hingegen ist dies bei den von der Politik und Verbraucherschutz geförderten „Finanzmarktwächtern“. Diese müssen weder eine Sachkunde nachweisen, noch eine besitzen. Das ist dann nicht mehr nur asozial, sondern in einem hohen Maß gefährlich.

Dietmar Braun