Haftungsfalle Corona
20.05.2020
Ralf Werner Barth, Vorstand VSAV / Foto: © VSAV
Viele Vermittler leiden wegen der Corona-Krise unter zum Teil massiven Umsatzeinbußen. Die Kontaktbeschränkungen sorgen aber auch dafür, dass sich Berater noch einem anderen massiven Problem gegenübersehen: Steigenden Haftungsrisiken.
Um auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen mit ihren Kunden Kontakt halten zu können, nutzen viele Makler Messenger-Dienste. Dies kann jedoch dazu führen, dass Nachrichten und Absprachen, die über diese Kommunikationsformen getätigt werden, nicht ausreichend dokumentiert werden. So gehen in der schnellen Handhabe oft Informationen verloren oder es werden sogar vorschnell falsche Informationen an Kunden weitergegeben. Aus diesem Grund empfiehlt die Vereinigung zum Schutz für Anlage –und Versicherungsmittler e.V. (VSAV) allen Finanzberatern dringend, ihre Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung dahingehend zu prüfen, ob sei eine weitreichende „Internetklausel“ enthält.
Wie risikotauglich sind Spezialkonzepte?
Die VSAV sieht in der verbreiteten Abhängigkeit von einzelnen Produktgebern ein weiteres Problemfeld, von dem vor allem Makler mit Spezialkonzepten im Kompositbereich betroffen sind. Durch die Corona-Krise registrieren Versicherer vermehrt deutlich gestiegene Risiken in den Absicherungen und kündigen die Verträge sehr kurzfristig. „Wenn der Makler diese Gefahr nicht rechtzeitig erkennt und Unternehmen deshalb ihr Geschäft nicht ausüben können hat, kann dies schnell zu einem Haftungsfall führen“, erläutert VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Makler müssten jetzt aus der Krise lernen und ihre Spezialkonzepte stets auf Krisentauglichkeit überprüfen sowie dafür sorgen, notfalls schnell auf andere Versicherer ausweichen zu können.
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