Haftpflichtversicherung für Finanzdienstleister ein „Muss“

07.02.2013

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Wer künftig Finanzprodukte wie Investmentfonds, Schiffbeteiligungen oder Bausparverträge vermittelt, muss eine Haftpflichtversicherung vorweisen. Dies sei im Zuge der Falschberatung nötig um den Verbraucher notfalls zu entschädigen. Die Versicherung soll eine Deckungssumme von mindestens 1,2 Millionen Euro ausweisen, so die Financial Times Deutschland.

(fw/ah) Hier besteht nach Ansicht einiger Marktexperten ein Dissens: Während Versicherungsvermittler längst eine solche Haftpflichtversicherung vorweisen müssen, gibt es nach Einschätzung von Marktteilnehmern kaum einen Finanzdienstleister, der über eine Vermögensschadenhaftpflicht verfügt. Freie Finanzdienstleister sollen künftig, wie die Versicherungsvermittler unter der Aufsicht der Gewerbeämter stehen.