GKV: Mit welchen Zuzahlungen Kassenpatienten rechnen müssen
29.11.2023
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Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) müssen sich an vielen Leistungen mit Zuzahlungen beteiligen. Private Zusatzversicherungen bieten finanzielle Unterstützung.
Ab 18 Jahren müssen die Versicherten zu bestimmten Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten beträgt die Zuzahlung in der Regel 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Weitere Zuzahlungen gibt es bei Hilfsmitteln, etwa Schuheinlagen, Rollstühlen und Hörgeräten sowie bei Heilmitteln wie Krankengymnastik, Massagen, Logopädie und Ergotherapie.
Bei einer stationären Behandlung im Krankenhaus beträgt die Zuzahlung 10 Euro je Kalendertag, begrenzt auf 28 Tage und 280 Euro im Kalenderjahr. Mit weiteren Eigenbeteiligungen müssen gesetzlich Versicherte auch bei häuslicher Krankenpflege, Haushaltshilfe, Anschlussheilbehandlung, Kuren und Fahrtkosten rechnen. Die Belastungsobergrenze für Zuzahlungen beträgt zwei Prozent der Bruttoeinkünfte pro Kalenderjahr, bei chronisch Kranken ein Prozent.
Finanzielle Unterstützung bei Zuzahlungen bieten private Zusatzversicherungen. „Bei den Leistungen sollte man allerdings genau hinschauen“, empfiehlt Thorsten Heiselbetz, Gruppenleiter der Leistungsabteilung bei der uniVersa Krankenversicherung. Wichtige Parameter sind zum Beispiel, wie viel der Anbieter von den gesetzlichen Zuzahlungen übernimmt und bis zu welchen Höchstgrenzen.
„Gute Tarife leisten auch für Brillen und Kontaktlinsen sowie verschreibungsfreie Medikamente, die vom Arzt verordnet wurden, aber von den Kassenpatienten komplett selbst bezahlt werden müssen“, so Heiselbetz. Manche Anbieter beteiligen sich zudem an den Kosten für Naturheilverfahren, Heilpraktiker und zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen, etwa zur Glaukomfrüherkennung, Knochendichtemessung und Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft. (mho)