Fortschritt im Fall P&R

15.11.2018

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Hoffnungsvolle Nachrichten aus dem Fall P&R: Die Insolvenzverwalter haben nun Zugriff auf die nicht insolvente Schweizer Gesellschaft des Containerinvestors. Damit wurden für die Gläubiger Einnahmen gesichert. Diese können bereits in zwei Jahren mit ersten Zahlungen rechnen.

Die Insolvenzverwalter haben einen weiteren Fortschritt zu Gunsten der Gläubiger der insolventen deutschen P&R-Gesellschaften erzielt. So gehören die Anteile an der nicht insolventen Schweizer P&R Gruppen-Gesellschaft, bei der die Einnahmen aus der weltweiten Container-Vermietung zusammenlaufen, nun den deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften. Die Anteile an der Schweizer P&R wurden auf Grundlage einer Verpfändung nach Schweizer Recht durch den bisherigen Eigentümer, Unternehmensgründer Heinz Roth, auf dem Wege des sogenannten Selbsteintritts auf die deutsche P&R bzw. deren Insolvenzverwalter übertragen. Zudem wurde Heinz Roth aus dem Verwaltungsrat entlassen.

„Nachdem wir bereits einen alleinvertretungsberechtigten Verwaltungsrat installieren konnten, haben wir im Rahmen unserer vielfältigen Stabilisierungs- und Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf die Schweizer P&R nun eine weitere wichtige Hürde genommen. Die Gesellschaft und das dort laufende Container-Management sind nunmehr im direkten Zugriff der Insolvenzverwalter. Wichtig ist vor allem, dass der Geschäftsbetrieb der nicht insolventen Schweizer P&R völlig ungestört weiterläuft, alle laufenden Zahlungen geleistet werden können und sichergestellt ist, dass die dort eingehenden Gelder über die deutschen Insolvenzverfahren an die Anleger verteilt werden können,“ erklärt Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé.

Die weltweiten Einnahmen aus der der Container-Vermietung an Leasing- und Transportgesellschaften werden aufgrund der vertraglichen und historisch gewachsenen Strukturen zunächst in der Schweizer Gesellschaft erzielt. Diese soll – wie eine „Zahlstelle“ – ihre Einnahmen an die deutschen P&R Gesellschaften weiterleiten.

Was diese Maßnahmen für die Anleger bedeuteten, lesen Sie auf Seite 2