Flut-Unglück: die Bayerische hilft unkompliziert
20.07.2021
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Was müssen Makler jetzt wissen, wenn Kunden von der Flutkatastrophe betroffen sind? Die Bayerische orientiert sich an der dramatischen Situation der Opfer und vereinfacht dafür quasi sämtliche Prozesse. Vorschüsse, Freigaben, Gutachter – hier die wichtigsten Fakten und Hinweise:
In einem kurzfristig organisierten Video-Call der Bayerischen wurde deutlich, was Vermittler und Mitarbeiter gerade in dieser Krisenlage leisten: nicht nur Schadenregulierung, sondern auch ernste Seelsorge. Damit Kunden jetzt die volle Aufmerksamkeit bekommen, bittet die Bayerische ihre Vermittler, aktuell wenn möglich nicht das Service-Telefon für Neuschäden anzurufen. Stattdessen bitte folgenden Link nutzen.
An den Hotlines berichten Kunden Schreckliches, schildern teilweise traumatisierende Szenen wie aus Kriegsgebieten. Besonders schlimm – so die Mitarbeiter an den Hotlines – sind die Momente, wenn kein Versicherungsschutz besteht. Um keine falschen Hoffnungen zu wecken, ist es wichtig das zu überprüfen. Eine Selbstverständlichkeit, die aber in der emotionalen und chaotischen Ausnahmesituation eventuell untergeht oder erst später im Prozess geschieht. Auch erinnert die Bayerische daran, dass Elementarschadenversicherungen stets eine Selbstbeteiligung vorsehen.
Wenn Versicherungsschutz besteht, hilft der Versicherer aus München so schnell und so einfach wie nur irgend möglich. Zunächst sollten Kunden und/oder Makler per Foto oder Video so gut es geht dokumentieren. Hier gehen die Herausforderungen in der Praxis schon los, denn viele Opfer haben kein Handy mehr oder können es schlicht nicht aufladen. Glücklicherweise unterstützen sich die Betroffenen gegenseitig oder bekommen Hilfe von Hilfskräften.
Entscheidend für die Kunden ist, dass sie jetzt schnell vorankommen. Daher leistet die Bayerische in dringenden Fällen sofortige Zuschüsse bis zu 10.000 Euro. Gutachter werden erst ab einer Schadenhöhe von über 10.000 Euro benötigt – wenn überhaupt Gutachter verfügbar sind. Die Schadenmeldung erfolgt formlos, der Versicherer verzichtet auf Schadenanzeigen. Die sofortige Freigabe von Aufräumarbeiten kann auch durch den Makler erteilt werden.
Weitere aktuelle Informationen rund um die schnelle Hilfe finden Vermittler der Bayerischen hier. (sh)