Finanzielle Absicherung bei Unternehmensnachfolge in der Familie

05.07.2021

Dr. Christopher Riedel LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater / Foto: © Christopher Riedel

Es ist daher ein ganz entscheidender Aspekt im Rahmen jeder Nachfolgeplanung, dass der Übergeber finanziell abgesichert ist. Er muss sicherstellen, dass er genügend Kapital und Liquidität für seinen Ruhestand erhält. Daher muss die familiäre Unternehmensnachfolge auch unter diesem Gesichtspunkt geplant und strukturiert werden. Das ist eine komplexe Aufgabe und nicht leicht durchzuführen. Das hat neben dem rein praktischen Prinzip, dass der Senior-Unternehmer Geld fürs Leben und für Komfort im Ruhestand benötigt, auch einen emotionalen Aspekt. Schließlich hat er Jahre und Jahrzehnte für den Erfolg der Firma gearbeitet und will absolut nachvollziehbar davon auch im Alter finanziell profitieren.

Niemand darf sich arm schenken

Zumal ist da die rechtliche Komponente. Im Wege der Schenkung muss die wirtschaftliche Situation des Übergebers diese überhaupt zulassen. Schließlich darf sich niemand arm schenken, der Sozialversicherungsträger wird sogar im Härtefall auf den Beschenkten durchgreifen, um die Transferzahlungen zu refinanzieren. Das heißt: Fallen beispielsweise Kosten für die Pflege eines Seniors an und steht aufgrund der umfassenden Vermögensübertragung gar kein Geld zur Verfügung, entstehen Ansprüche gegen die Begünstigten.

Aber was können Senior-Unternehmer nun tun, wollen sie nicht eine Einmalzahlung von der Familie für die Übertragung verlangen? Das gelingt beispielsweise über die Lösung einer laufenden Zahlung aus den Erträgen, die der Nachfolger gut darstellen könne und die dazu führt, dass finanzielle Substanz des Unternehmens und finanzielle Sicherheit des Seniors gewahrt bleibt.

Planbare Versorgungsansprüche vereinbaren

Die zu vereinbarenden Gegenleistungen orientieren sich dabei in erster Linie am angenommenen zukünftigen Versorgungsbedürfnis des Übergebers beziehungsweise seiner Angehörigen. Gleichzeitig besteht aus der Sicht des Übernehmers der Wunsch, die zukünftig zu erbringenden Leistungen aus den unternehmerischen Gewinnen zu erwirtschaften. Dieser Wunsch deckt sich in der Mehrzahl der Fälle auch mit den Vorstellungen des Übergebers, dem im Ergebnis nicht damit gedient ist, Versorgungsansprüche zu vereinbaren, deren Finanzierung der Nachfolger vielleicht nicht aufbringen kann. Ein entscheidender Vorteil dieser Gestaltungsvariante besteht für den Übergeber darin, sich nicht mehr aktiv um das Management der Gesellschaft kümmern zu müssen. Gleichzeitig hat er aber die Möglichkeit, sich wirtschaftlich einen Teil der zu erwarteten Erträge vorzubehalten, um – ohne weitere Arbeit zu haben – abgesichert zu sein beziehungsweise zu bleiben.

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