Element Insurance AG: Versicherte sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen

10.02.2025

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Die Finanzaufsicht BaFin rät Verbrauchern erneut, genau zu prüfen, ob sie bei der Element Insurance AG (Element) versichert sind – entweder direkt oder indirekt über einen Kooperationspartner von Element. Denn Element tritt auch als White-Label-Versicherer auf. Daher kann es sein, dass der Kooperationspartner zwar als Versicherer wahrgenommen wird, die vertragliche Verantwortung für das Risiko jedoch bei Element liegt.

Bei White-Label-Versicherungen tritt der Kooperationspartner und nicht der eigentliche Risikoträger nach außen hin als Ansprechpartner in Erscheinung. Im Schadensfall müsste jedoch der im Versicherungsvertrag angegebene Risikoträger zahlen – im vorliegenden Fall also Element. Entsprechend trägt Element das Risiko für die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Versicherungsvertrag, auch wenn dieser über einen Kooperationspartner abgeschlossen wurde.

Verbraucher sollten daher unbedingt ihre Vertragsunterlagen einsehen um festzustellen, wer der tatsächliche Risikoträger ist.

Versicherte sollten alternativen Versicherungsschutz prüfen

Betroffene sollten unbedingt prüfen, ob sie alternativen Versicherungsschutz benötigen. Da Element infolge des vorläufigen Insolvenzverfahrens aktuell keinen vollumfänglichen Versicherungsschutz mehr sicherstellen kann, wird das Unternehmen es grundsätzlich akzeptieren, wenn Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmer ihre Verträge nach § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) außerordentlich kündigen.

Um einen zeitlich lückenlosen Deckungsschutz zu gewährleisten, sollten die Betroffenen zunächst jedoch einen neuen Vertrag mit einem anderen Versicherer schließen, bevor sie ihr Vertragsverhältnis mit Element beenden. Der Beginn des Versicherungsschutzes eines möglichen neuen Vertrages sollte nahtlos an die Beendigung des Versicherungsverhältnisses mit Element anknüpfen.

Falls das (endgültige) Insolvenzverfahren über Element eröffnet wird, enden die Versicherungsverträge in den allermeisten Fällen bereits einen Monat nach Eröffnung des Verfahrens. Zudem ist nicht garantiert, dass alle Schäden vollständig reguliert werden können.

Bei Fragen können sich Verbraucher an Versicherungsvermittler, Versicherungsberater oder Verbraucherschutzorganisationen wenden. Die BaFin hingegen hat keinen gesetzlichen Auftrag, um Verbraucher individuell in Versicherungsfragen zu beraten. (mho)