Einigkeit zwischen Provisions- und Honorarberatung?

29.04.2015

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Die Beweggründe könnten unterschiedlicher kaum sein, aber es lässt aufhorchen, wenn sich sowohl der Deutsche Bankenverband (BDB) als auch auf Seiten des Honorarberaterlagers die con.fee AG einmütig für ein Nebeneinander von Honorar- und Provisionsberatung aussprechen – zumindest über einen begrenzten Zeitraum hinweg.

(fw) Damit die Branche im Rahmen ihres Versorgungsauftrags auch künftig eine möglichst breite Basis erreichen kann, ist ein rundum stimmiges Gesamtpaket an Spielregeln von Nöten, das seine Praxistauglichkeit nicht erst noch über Jahre hinweg mühsam unter Beweis stellen muss.

Dies erklärt letztlich auch den Umstand, dass sich aktuell sowohl der BDB als auch die con.fee AG einstimmig für ein faires Nebeneinander von Honorar- und Provisionsberatung aussprechen. Die dahinter stehenden Intentionen beider Befürworter liegen indes weit auseinander. So befürchtet man auf Seiten des BDB, dass die Wertpapieraufsicht European Securities and Markets Authority (ESMA) die Voraussetzungen für Privatbanken bezüglich der Annahme von Provisionen, insbesondere hinsichtlich der neuen Wertpapierrichtlinien, künftig viel zu eng fassen will. Andreas Krautscheid, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des BDB, erklärt hierzu in einer BDB-Presseverlautbarung aus dem März 2015: „Nur mit der Provisionsberatung können wir alle Bevölkerungsschichten in der Fläche erreichen. In Deutschland nehmen die Kunden die Honorarberatung einfach kaum an." Er appelliert daher an die europäische Aufsicht, den Willen des Gesetzgebers zu beachten und ein faires Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung zu gewährleisten.

In Reihen der con.fee AG indes sieht man durch die Zweigleisigkeit zu aller Erst die Möglichkeiten gewahrt, dass sich Finanz- und Versicherungsmakler in aller gebotenen Ruhe dem Thema Honorarberatung zuwenden können, um sich unternehmerisch zukunftssicher aufstellen zu können. Dr. Walter Hubel, Vorstand der Bonner Honorarberaterexperten con.fee AG zur derzeitigen Situation: „Die Praxis zeigt, dass beim Thema honorarbasierter Beratung sowohl aus den Reihen der Vermittlerschaft als auch in weiten Kreisen der Verbraucher die hierfür notwendige Denkstruktur schlicht und ergreifend noch nicht wirklich in großem Stile Einzug gehalten hat. Dementsprechend sind wir aufgefordert, Geduld walten zu lassen und uns für den Übergang und im Sinne aller Betroffenen, verstärkt rechtskonformen wie praxistauglichen Zwischenlösungen, wie in etwa einem Mischmodell aus Honorar und Provision, zuzuwenden."

So bleibt festzuhalten, dass die gebotenen Handlungsspielräume, die durch ein gleichberechtigtes, duales System gewahrt blieben, zumindest bei derzeitiger Sachlage, sowohl Banken-, Berater- als auch Verbraucherseite gewinnen lässt.

Sollte sich indes die Zweigleisigkeit in absehbarer Zeit nicht bewähren, ließe sich – so oder so – immer noch der komplette Schwenk hin zu einem der beiden Systeme bewerkstelligen. Für diesen Fall trennen sich die Wege beider Lager allerdings schnell wieder. Die meisten Banken bevorzugen nach wie vor ihr traditionelles, provisionsbasiertes Vergütungsmodell, dem gegenüber sieht man auf Seiten von con.fee AG im Nachgang einer Übergangsfrist die rein honorarbasierte Beratung als Schlüssel zum Erfolg. „Ob es im Tauziehen um das bessere Vergütungssystem am Ende alleinig die honorarbasierte Variante aufs Siegerpodest schafft, oder ob sich letztlich nicht doch ein duales Modell dauerhaft etabliert, ist derzeit schwer einzuschätzen. Hauptsache, kunden- wie verbrauchersschutzgerechte Beratung behält die Oberhand und qualifizierte Beratung bietet dem Berufsstand auch in Zukunft ein rentierliches Auskommen", konstatiert Dr. Hubel abschließend zum Thema.

Unter dem Themenschwerpunkt „Mischmodelle" klärt die con.fee AG im Rahmen ihrer aktuellen, deutschlandweiten Roadshow proaktiv auf und bietet zum Thema rundum praktikable wie rechtssichere Lösungen.

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