Die Pflegereform kommt, die Lücke bleibt
06.12.2016
Zum 1. Januar 2017 tritt das Pflegestärkungsgesetz II in Kraft. Private Vorsorge – zum Beispiel mit einer Pflegetagegeldversicherung – bleibt dennoch erforderlich. © Württembergische Krankenversicherung
Die zum Jahreswechsel durchgeführte Pflegereform erhöht zwar die Leistungen, kann dennoch die Versorgungslücke nicht schließen. Deshalb ist zusätzlich eine private Pflegeversicherung notwendig. Die Wüstenrot & Württembergische Versicherung bietet Tarife dafür an.
Zum Jahresanfang 2017 tritt mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz II die größte Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung in Kraft. Dabei werde ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt und die gesetzlichen Leistungen verbessert. Für die rund 2,7 Mio. Pflegebedürftigen in Deutschland bedeutet die Reform, dass die bisherigen drei Pflegestufen abgeschafft und durch fünf Pflegegrade ersetzt werden, bei denen neben körperlichen Einschränkungen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt werden. Die Überleitung in die Pflegegrade erfolgt automatisch und die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Begutachtung stellen. Außerdem werden alle Leistungen, die bereits von der Pflegeversicherung gezahlt werden, in gleichem Umfang beibehalten. Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe weist darauf hin, dass trotzt einer teilweise deutlichen Leistungserhöhung im ambulanten und stationären Bereich die private Vorsorge weiterhin erforderlich ist, denn sonst droht weiterhin eine Versorgungslücke im Pflegefall. Die Württembergische Krankenversicherung garantiert eine Anpassung ihrer Pflegetagegeldtarife an die gesetzlichen Vorgaben ohne eine erneute Gesundheitsprüfung ihrer Versicherten. Das bedeutet: Auch wer sich bis Ende 2016 noch für eine private Pflegevorsorge entscheidet, ist vor den finanziellen Folgen eines Pflegefalls geschützt.
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