Der britische Abgang

12.02.2019

finanzwelt: Ist dies nun eine wesentliche Vertragsänderung wie beschrieben? Kappes: Natürlich. Es ändert sich ja noch viel mehr. Denn nicht zu verachten ist auch der Wegfall des britischen Insolvenzschutzes „Financial Services Compensation Scheme“ des vereinigten Königreiches. Der FSCS schützt Verbraucher im vereinigten Königreich und in der EU vor einem Insolvenzfall. Dieser Rückgriff, um die Leistungsfähigkeit im Eintritts- und Leistungsfall zu gewährleisten, fällt definitiv weg. Ein vergleichbares Sicherungsvehikel gibt es nicht in Luxemburg. Ein Verweis auf die gesetzlichen Solvabilitätsanforderungen ist hier nur wenig Trost. Wer die Solvency-Debatte verfolgt hat, weiß unter welchen Problemen die Versicherer leiden.

finanzwelt: Sollte ich als gewissenhafter Makler meine Kunden zumindest informieren? Kappes: Abschließend ist wohl zu sagen, dass die Punkte kumulativ betrachtet eine Informationspflicht des Maklers gegenüber seinem Kunden begründen. In jedem Fall schadet es nicht, Verträge kostenfrei rechtlich und finanzmathematisch überprüfen zu lassen und seinen Kunden gewissenhaft zu informieren.

finanzwelt: Wann macht eine Rückabwicklung der Policen Sinn? Kappes: Der BGH hat festgestellt, dass einige Lebensversicherungsverträge mit falschen Widerrufsbelehrungen versehen worden sind. Solange der Brexit noch nicht vollzogen ist, können deutsche Versicherungsnehmer britischer Policen noch etwaige Ansprüche durch einen Widerruf auf der Basis dieses Urteils geltend machen. Betroffen hiervon sind bestimmt Vertragsarten, deren Abschluss in einem bestimmten Zeitraum liegen. Grundsätzlich macht es aber als Makler beziehungsweise Versicherungsnehmer Sinn, seine Verträge überprüfen zu lassen, denn welche Verträge von falschen Widerrufsbelehrungen betroffen sind, lässt sich nicht pauschal sagen!

finanzwelt: Wie sieht da das Procedere für Vermittler und dessen Kunden aus? Kappes: Es kann sowohl der Versicherungsnehmer selbst, als auch ein Vermittler an uns herantreten und seinen Wunsch nach der Überprüfung einer Versicherungspolice äußern. Der Prozess ist denkbar einfach und in drei Teilschritte gesplittet: Erstens ein Bestandsrating, um zu sehen, ob die Policen eine erhöhte Rückabwicklungswahrscheinlichkeit aufweisen. Zweitens eine finanzmathematische Analyse zwecks Bewertung. Und drittens eine Juristische Prüfung mit anschließendem Widerruf.

weiter auf Seite 3

Finanzwelt Logo
Copyright © finanzwelt online - Alle Rechte vorbehalten
Verpassen Sie keine Nachricht aus der Welt der Finanzberatung, melden Sie sich kostenlos an!
Informationen zum Anmeldeverfahren, Versanddienstleister, statistischer Auswertung und Widerruf finden Sie in den Datenschutzbestimmungen.

Für den Versand unserer Newsletter nutzen wir rapidmail. Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie zu, dass die eingegebenen Daten an rapidmail übermittelt werden. Beachten Sie bitte deren AGB und Datenschutzbestimmungen .

Ups! Etwas ist schiefgelaufen

Die aufgerufene Seite konnte nicht gefunden werden.