Den Kunden vor der Kündigung bewahren

27.03.2020

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In wirtschaftlich schwierigen Zeiten neigen Verbraucher schnell dazu, vermeintlich unnötige Kosten wie Versicherungsbeiträge einsparen zu wollen. Franke und Bornberg hat einen „Vorsorgeretter“ eingeführt, der Vermittlern helfen soll, Kunden davor zu bewahren.

Gerade jetzt ist der Berater gefragter denn je: So sollte er seine Kunden darüber aufklären, warum es nicht sinnvoll ist, Vorsorgeverträge trotz der drohenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kündigen. Jedoch sind die unterschiedlichen Möglichkeiten bei den Versicherern und Tarifen bspw. Beiträge zu stunden sehr unterschiedlich und erfordern deshalb viel Detailwissen. Um Vermittler bei dieser Aufgabe zu unterstützen, haben die Tarifexperten von Franke und Bornberg die fb-Vorsorgeretter-Profile zur Altersvorsorge (AV) und zur Arbeitskraftabsicherung (ASK) entwickelt. Dabei betrachten ausgesuchte Kriterien das Aussetzen der Dynamik (AV und AKS), Zahlungsschwierigkeiten (AV und AKS), Teilauszahlungen (AV) und die Infektionsklausel (AKS). Die Vorsorgeretter-Profile stehen ab sofort in fb-xpert eund fb-vertragscheck bereit. Wie das in der Praxis funktioniert, zeigt folgendes Video. Die beiden Tools gehören zur fb-beraterwelt, einer Vergleichsplattform mit ca. 90.000 Bestandstarifen und einem detaillierten Bedingungsvergleich. Franke und Bornberg bietet für beide Tools eine kostenlose Testphase von 28 Tagen an.

„Unser Vorsorgeretter unterstützt Vermittler und Versicherer digital, schlank und effektiv. Darüber hinaus sichert er den Bestand und schützt vor Provisionsstorno. In einem Online-Gespräch können Berater die verschiedenen Optionen zum Vertragserhalt schnell und unkompliziert direkt am Bildschirm aufzeigen“, erläutert Michael Franke, Gründer und Geschäftsführer von Franke und Bornberg.

Das Unternehmen hat zudem einige Argumente zusammengestellt, mit denen Vermittler ihre Kunden vor einer unbedachten Kündigung bewahren können.

Warum Altersvorsorge jetzt nicht gekündigt werden sollte:

  • Auf keinen Fall alte hochverzinste Tarife kündigen. Gerade in Zeiten der Krise ist die höhere Überschussbeteiligung Gold wert.
  • Gleiches gilt für Fondsgebundene Versicherungen: Reale Verluste gibt es erst dann, wenn man sie realisiert! Daher bei Geldbedarf eher zu einem Darlehen greifen.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Arbeitskraftsicherung erhalten:

  • Wer kündigt, hat keine Gewissheit, je wieder einen neuen Vertrag zu bekommen. Denn ein Neuabschluss bringt bekanntlich eine neue Gesundheitsprüfung mit sich.
  • Eine Infektionsklausel greift in den meisten Fällen nur, wenn ein Berufsverbot 6 Monate bestand oder voraussichtlich 6 Monate bestehen wird. Die Infektionsklausel wird so, wie es zurzeit aussieht, im Falle des Coronavirus nicht leisten. Menschen werden zwar nach Infektionsschutzgesetz (IfSG) unter Quarantäne gestellt, gelten nach wenigen Wochen aber wieder als geheilt. (ahu)