Commerzbank muss Schadensersatz zahlen
03.08.2017
Mit einem Urteil im Infinus-Prozess ist wohl erst im nächsten Jahr zu rechnen / Foto: © BillionPhotos.com-fotolia.com
Am 28. Juli hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main der Klage einer Anlegerin des geschlossenen Immobilienfonds Hannover Leasing 193 Wachstumswerte Europa III statt gegeben. Die Klägerin war der Meinung, dass die Beratung der Bank hinsichtlich der von der Fondsgesellschaft gezahlten Provisionen nicht ordnungsgemäß war, da die Beraterin die Klägerin hierüber nicht aufgeklärt hatte.
Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage in 1. Instanz zunächst abgewiesen, der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt gab hingegen der Klage statt, sodass die Commerzbank nun Schadensersatz zahlen und die Fonds zurücknehmen muss. Das OLG stellte fest, dass auch eine schriftliche Provisionsaufklärung bei einer anderen Anlage kein Indiz darstellt, dass die Klägerin die Anlage trotzdem erworben hätte. Die Esslinger Kanzlei Aslanidis, Kress und Häcker-Hollmann, die die Klägerseite vertrat, konnte zudem das Gericht davon überzeugen, dass eine Bank einer Kundin, die nur bereit ist, ein "etwas höheres Risiko" einzugehen, keine geschlossene Fondsbeteiligung mit einem latenten Totalverlustrisiko und dem Risiko unsicherer Ausschüttungen empfehlen darf. Daran ändere sich auch an einem umfangreichen Emissionsprospekt nichts. Da eine Revision nicht zugelassen wurde, ist das Urteil sofort rechtskräftig.
Nach Meinung der Klägeranwälte wird durch das Urteil ein weiteres Mal die Stellung wirtschaftlich geschädigter Anleger geschlossener Fondsbeteiligungen gestärkt. Außerdem zeige es eine erfreuliche anlegerfreundliche Tendenz bezüglich nachteiliger Beratungsprotokolle für geschädigte Anleger. (ahu)