Campus Institut: Hochschultitel als Option für den § 34 f

13.10.2013

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Wer im März 2014 das Studium Finanzfachwirt/-in (FH) aufnimmt, besitzt rechtzeitig vor Jahresende den Sachkundenachweis für den § 34 f GewO – und zwar nicht in Form einer IHK-Prüfung, sondern als anerkanntes Hochschulzertifikat. Das Studium Finanzfachwirt/- in (FH) des Campus Institut ermöglicht dies und das bereits seit einigen Jahren.

(fw/ah) Der öffentlich-rechtliche Hochschulabschluss umfasst alle Bereiche der Finanz- und Versicherungsberatung und ist das ideale Berufsbild für unabhängige Makler, die sich ihren über viele Berufsjahre erarbeiteten Expertenstatus damit angemessen dokumentieren und für Kunden und Geschäftspartner sichtbar machen. Der Abschluss gilt als eindrucksvolle Alternative nicht nur zu IHK-Mindestqualifikationen wie Finanzanlagenfachmann oder Versicherungsfachmann sondern auch zum Fachwirten für Finanzberatung (IHK). Finanzfachwirte (FH) setzen sich durch den FH-Titel klar von anderen Maklern und Vermittlern ab.

Die Absolventen können sich anspruchsvolle und profitablere Kundengruppen besser erschließen; gleichzeitig entstehen für sie Perspektiven, die weit über die reine Vermittlertätigkeit hinausgehen und die anderen verschlossen bleiben.

Mitte September startete der 21. Jahrgang am Campus Institut mit über 20 neuen Studierenden, die innerhalb eines knappen Jahres den Abschluss Finanzfachwirt/-in (FH) erreichen werden.

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