BVT mit erstem Zweitmarkt-Immobilien-Investmentvermögen

08.10.2015

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Die BVT startet mit dem Vertrieb ihres ersten vollregulierten Zweitmarkt-Investmentvermögens, das sich auf das Segment „Büroimmobilien“ konzentriert.

(fw) Der von der BVT-Kapitalverwaltungsgesellschaft derigo als Spezial-AIF im Sinne des KAGB konzipierte Real Select Secondary Office Fund baut ein ausgewogenes, breit diversifiziertes Portfolio aus geschlossenen Immobilienbeteiligungen mit Schwerpunkt auf der Nutzungsart Büro auf, die er am Zweitmarkt erwerben wird. Dabei konzentriert sich die Investmentgesellschaft vorwiegend auf Standorte in Deutschland und ausgewählten Ländern der übrigen EU. Anleger können mit einer einzigen Investition ein ausgewogenes Portfolio von unterschiedlichen und geprüften Immobilienzielfonds an den unterschiedlichsten Standorten, mit einer Vielzahl von Mietern und Mietvertragslaufzeiten erwerben, so BVT. Das Zielvolumen beläuft sich auf 15 Mio. Euro, eine Beteiligung ist ab einer Anlagesumme von 200.000 Euro zzgl. 3 % Ausgabeaufschlag möglich. Die Anteile dürfen nicht an Privatanleger vertrieben werden. Die geplante Laufzeit des Real Select Secondary Office Fund beträgt rund 16 Jahre (zuzüglich der Liquidationsphase). Die Investoren erhalten prognosegemäß anfängliche Ausschüttungen von 6,5 % p. a. Der geplante Gesamtmittelrückfluss vor Steuern beläuft sich auf rund 215 % der Nominalbeteiligung.

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BVT Unternehmensgruppe**

Die BVT Unternehmensgruppe mit Niederlassungen in München und Atlanta ist ein bankenunabhängiger Asset Manager und bietet seit fast 40 Jahren deutschen Privatinvestoren sowie institutionellen Kapitalanlegern internationale Sachwertinvestitionen. Im Fokus stehen heute die Bereiche Immobilien USA und Deutschland, Energie und Infrastruktur, Multi Asset sowie Private Equity. Die BVT verfügt seit Gründung über ein Gesamtinvestitionsvolumen von über 5,5 Mrd. Euro, fast 200 platzierten Fonds und mehr als 70.000 Anlegern. Die derigo GmbH & Co. KG ist die eigene Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).

www.bvt.de