Berufsunfähigkeitsversicherung rechtssicher vermitteln: Teil 2
09.06.2020
Tobias Strüging (l.) und Norman Wirth (re.), Fachanwälte für Versicherungsrecht bei der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte / Fotos: © Wirth Rechtsanwälte
Begleitend zur finanzwelt-Webinarwoche vom 15. bis 17. Juni erklären Norman Wirth und Tobias Strübing, Fachanwälte für Versicherungsrecht der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte, wie Vermittler BU-Versicherungen rechtssicher vermitteln können.
(hier geht es zum vorherigen Teil)
Rechtsschutzversicherung empfehlen
Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass der Kunde im Streitfall auf eine Rechtsschutzversicherung zurückgreifen kann.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht es rein wirtschaftlich für beide Parteien um sehr viel Geld. Der Versicherer prüft verständlicherweise seine Eintrittsverpflichtung daher sehr gründlich. Hinzu kommt, dass ein Versicherungsfall in der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr komplex sein kann. Es kann für beide Seiten sehr schwierig sein, die körperlichen und geistigen Auswirkungen bestimmter Krankheiten befriedigend zu ermitteln bzw. zu beweisen. Dies gilt insbesondere für solche Krankheiten, die keine organische Ursache haben, also etwa psychische Störungen oder neurologische Beschwerden, wie Schwindel, Doppelbilder. Diese gegensätzlichen wirtschaftlichen Interessen einerseits, verbunden mit einem sehr komplexen Versicherungsprodukt und einem schwer zu erkennenden Versicherungsfall andererseits führen zu einem besonders hohen Streitpotential - was in unserer anwaltlichen Praxis deutlich spürbar ist.
Lehnt ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Leistung endgültig ab, muss der Versicherungsnehmer eine Klage einreichen und in diesem Gerichtsprozess alles Notwendige für seinen Leistungsanspruch beweisen. Kann er seinen erhofften Anspruch auch gerichtlich nicht durchsetzen wird es teuer. Dann muss der Versicherungsnehmer das Gericht (Gerichtskosten), die beteiligten Anwälte und alle Sachverständigen oder Zeugen bezahlen, möglicherweise sogar für zwei oder drei gerichtliche Instanzen. Dieses so genannte Prozessrisiko kann schnell 5-stellige Beträge erreichen.
Diese Kosten lassen sich über einen Rechtsschutzversicherer absichern, was den Kunden zumindest in die Lage versetzt, frei von finanziellen Erwägungen „sein Recht durchzusetzen“. Daher die klare Empfehlung: Rechtsschutzversicherung.
Dabei hat sich auch in der Rechtsprechung zur Rechtsschutzversicherung zugunsten der Versicherungsnehmer viel getan. So hat der Bundesgerichtshof in nunmehr gefestigter Rechtsprechung entschieden, dass es für die zeitlich Einordnung des Rechtsschutzfalles ausschließlich darauf ankommt, was der Kunde dem BU-Versicherer vorwirft. Selbst wenn also vorvertragliche Anzeigepflichten im Raumen stehen ist damit regelmäßig das (aktuelle) Ablehnungsschreiben der BU-Versicherung maßgeblich und nicht der zeitlich in der Regel deutlich frühere Vertragsschluss. Es lohnt sich also eine Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, selbst wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung schon lange abgeschlossen wurde.
Welches Risiko für Vermittler besteht, lesen Sie im dritten Teil
Im Rahmen der finanzwelt-Webinar Woche werden Norman Wirth und Tobias Strübing am 15. Juni zwischen 11 und 12 Uhr darüber berichten, wie Vermittlern ihren Kunden in der aktuellen Situation mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
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