BCA sieht sich für neue FinVermV gerüstet
22.11.2018
Dr. Frank Ulbricht, Vorstand BCA AG und BfV Bank für Vermögen AG / Foto: © BCA
Aufgrund des kürzlich vorgelegten Referentenentwurfs zur Änderung der FinVermV müssen sich 34f-Vermittler auf mehr Beratungs- und Vermittlungsaufwand einstellen. Zudem bedeuten einzelne Vorgaben für viele Vermittler eine Umstellung im etablierten Geschäftsprozess. Um diese zu meistern, bietet die BCA AG effiziente Hilfestellung an und der Maklerpool aus Oberursel sieht sich bestens für die kommenden Aufgaben gewappnet.
Die BCA AG begrüßt, dass im Referentenentwurf die verschärften Vorgaben aus MiFID II beim Thema Vergütung nicht übernommen wurden und etablierte Provisionsmodelle somit für die 34f-Vermittler weiterhin generell möglich bleiben, sofern sich die Zuwendungen nicht negativ auf die Vermittlungs- und Beratungsqualität auswirken. Somit können freie Vermittler, im Gegensatz zu Banken und Sparkassen, Provisionen annehmen, ohne dass diese direkt zur Qualitätsverbesserung verwendet werden müssen.
Keinen Unterschied zwischen Kreditinstituten und freien Vermittlern sieht der Entwurf hingegen bezüglich der Aufzeichnungspflichten vor. So müssen alle Vertriebskanäle künftig sämtliche Telefongespräche und die elektronische Kommunikation aufzeichnen. Zumindest bisher wird den Vermittlern hierbei keine Übergangsfrist gewährt. Somit folgt der Entwurf in vielen Punkten der MiFID II-Regulierung. Laut BCA dürften etwa die enthaltenen Vorgaben zur Offenlegung von Interessenskonflikten oder neuen Product-Governance-Regeln für viele Vermittler mit mehr Pflichten und der Überprüfung sowie etwaiger Anpassung bestehender Beratungs- und Verhandlungsprozesse einhergehen.
BCA gut gerüstet dank BfV
Die BCA AG sieht sich bezüglich der neuen Anforderungen an den Vertrieb mit ihrer hauseigenen BfV Bank für Vermögen AG optimal für die Zukunft aufgestellt. „Da sich bekanntermaßen eine Bank hinsichtlich Regulierungsvorhaben früher – als etwa ein Pool – den Anforderungen stellen muss, sind wir in Sachen FinVermV bestmöglich vorbereitet und lassen so die MiFID II-Expertise unserer Bank kontinuierlich ins ganze Unternehmen einfließen“, erklärt Dr. Frank Ulricht, Vorstand der BCA AG und BfV Bank für Vermögen AG.
Das Angebot der BCA ermöglicht 34f-Vermittlern ihre Finanzanlageberatungsprozesse regulierungskonform und effizient halten zu können. Die BCA-Lösungen stellen bspw. lückenlose Beratungsdokumentation, regulierungskonforme Zielmarktbestimmungen für Finanzprodukte sowie verschärfte Offenlegungspflichten zu Kostentransparenz bereit. Zudem ermöglicht der Pool bereits heute eine telefonische Aufzeichnungslösung, die den in MiFID II vorgeschriebenen Anforderungen bezüglich der Beratungsdokumentation gebührend Rechnung trägt. Das Tool kann zugleich genutzt werden, ohne dass der Vermittler seine bestehende Telefoninfrastruktur eigens dafür anpassen muss.
Zudem hat BCA die regulatorischen Vorgaben und dynamischen Rahmenbedingungen genutzt, um die Beratungseffizienz für Vermittler im Investmentbereich nachhaltig zu steigern. So erhalten Berater durch das angebotene 3-Punkte-Erfolgskonzept ein ineinander übergreifendes Angebot, um im MiFID II-Zeitalter jede Kundengruppe regulierungskonform, ökonomisch wie professionell beraten zu können. „Im Ergebnis können BCA-Partner auch mit Blick auf die kommenden FinVermV-Herausforderungen auf unserer kompetente Unterstützung zählen. Dies übrigens auch in dem Fall, wenn die Aufsicht der Finanzanlagenvermittler eines Tages dann doch auf die BaFin übertragen werden sollte“, erklärt Dr. Frank Ulbricht. (ahu)