Anpassungsbedarf beim Versicherungsschutz

15.06.2022

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Interprofessionelle Zusammenschlüsse zu erleichtern, ist ein Hauptziel der aktuellen Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Patentanwaltsordnung (PAO) und des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Rechtsformübergreifend werden Konstrukte nun einfacher, genauso wie die gemeinschaftliche Berufsausübung auch verschiedener Professionen. Um diese Möglichkeit zu schaffen, wurden unter anderem rechtliche Regelungen wie die zur Pflichtversicherung der rechts- und steuerberatenden Berufe vereinheitlicht. Rechtsanwälte und Steuerberater, die in beruflichen Zusammenschlüssen tätig sind, sollten daher dringend ihren Berufshaftpflichtschutz prüfen.

Für Einzelkanzleien oder reine Bürogemeinschaften gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Von der Neuregelung betroffen sind alle Formen gemeinschaftlicher Berufsausübung. Stichwort ist hier die Berufsausübungsgesellschaft (BAG). „Mit der BAG hat der Gesetzgeber ein neues Konstrukt eingeführt, das rechtsformübergreifend für jede Form der Berufsausübung gilt,“ erklärt Christian Kussmann, Vorstand Firmen und Freie Berufe der HDI Versicherung. Dabei muss die BAG ab dem 1.08.2022 den neu gestalteten Haftpflicht-Versicherungsschutz vorhalten.

Grundsätzlich wird in diesem Zusammenhang zwischen haftungsbeschränkten und haftungsunbeschränkten Gesellschaften unterschieden. Zum Beispiel ist für eine Sozietät eine andere Versicherungssumme erforderlich als für eine GmbH. Die gute Nachricht: Partnerschaften mit beschränkter Berufshaftung haben bereits heute schon den geforderten Versicherungsschutz. Für andere Rechtsformen besteht hinsichtlich der Pflichtversicherungssumme Anpassungsbedarf.

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