Alte Leipziger: Auch Neukunden profitieren vom neuen Höchstrechnungszins

15.05.2024

Dr. Jürgen Bierbaum, Vorstand der Alte Leipziger Leben. Foto: © Alte Leipziger Leben

Die Alte Leipziger Lebensversicherung a. G. reagiert auf die vom Bundesministerium der Finanzen angekündigte Erhöhung des Höchstrechnungszinses auf 1,00 % ab Januar 2025: Auch wer noch in diesem Jahr einen neuen Vertrag abschließt, kann durch eine Tarifumstellung vom neuen Zins und damit von höheren Leistungen bei gleichem Beitrag profitieren. Somit müssen Kunden nicht bis Januar warten, um sich die Vorteile der neuen Tarifgeneration mit dem höheren Zins zu sichern.

Für Verträge mit Versicherungsbeginn zwischen 1. Juni 2024 und Ende des Jahres prüft die Alte Leipziger automatisch, ob der Kunde von einer Umstellung des gewählten Tarifs auf die neue Generation 2025 profitieren würde. Ergibt die Prüfung Vorteile für den Kunden, erhält er ein entsprechendes Angebot. Stimmt er zu, stellt die Alte Leipziger den Tarif um.

Angebot gilt für Tarife aus allen Schichten sowie für Biometrieprodukte

Neben privaten Rentenversicherungen gilt die kostenfreie Umstellungsoption auch für Basisrenten, die betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung und Unterstützungskasse) sowie die Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen der Alte Leipziger. Wie bei den Rentenversicherungen kann der höhere Rechnungszins auch bei den Biometrieprodukten dazu führen, dass die versicherte Rente bei gleichen Zahlbeiträgen steigt.

„Wenn Kunden ihren Vertragsabschluss ins neue Jahr aufschieben, besteht bis dahin kein Versicherungsschutz. Darüber hinaus verlieren sie gegebenenfalls wichtige Vorteile wie steuerliche Vorzüge, ein niedrigeres Eintrittsalter oder einen besseren Gesundheitszustand. Wer sich noch in diesem Jahr versichert, kann diese Risiken umgehen und hat zusätzlich die Option auf Verbesserungen durch den höheren Rechnungszins im neuen Jahr“, erklärt Dr. Jürgen Bierbaum, Vorstand der Alte Leipziger Lebensversicherung.

„Auch für Bestandskunden in der modernen oder fondsgebundenen Altersrentenversicherung kann sich die Rechnungszinserhöhung lohnen, da die Alte Leipziger für die Kalkulation der Bezüge beim Rentenbeginn den aktuellen Rentenfaktor einbezieht. Dieser steigt durch den neuen Zins ebenfalls“, so Dr. Jürgen Bierbaum. (mho)

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