Pflegefall – wer muss zahlen?

07.02.2013

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Über das Thema Pflegebedürftigkeit und die damit verbundenen Kosten nicht nur für den Patienten, sondern auch für dessen Angehörige spricht Pflege-Experte Alexander Schrehardt auf Einladung der Swiss Life.

(fw/ck) Dass Eltern gegenüber ihren Kindern unterhaltspflichtig sind, solange diese noch in der Ausbildung sind, ist bekannt. Doch dass auch die Kinder herangezogen werden können, wenn bspw. ihre Eltern zum Pflegefall werden und die Kosten nicht aus eigener Tasche vollständig begleichen können, wissen nur wenige. Dabei legt das BGB ganz klar fest, dass Verwandte in direkter Linie gegenseitig dazu verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Kann die pflegebedürftige Person den Differenzbetrag für die Pflegeleistung nicht aus eigener Tasche finanzieren, kommt das Sozialamt ins Spiel. Zunächst wird geprüft, ob der Betroffene nennenswerte Vermögenswerte verschenkt hat, wie etwa Bargeld, Schmuck oder eine Immobilie. "Fanden derartige Schenkungen in den letzten zehn Jahren statt, müssen sie von den Beschenkten schlimmstenfalls komplett zurückerstattet werden", berichtet Schrehardt. Im nächsten Schritt ermittelt das Sozialamt die unterhaltspflichtigen Familienmitglieder. Jetzt wäre es nicht nur für den pflegebedürftigen Patienten, sondern auch dessen Familie gut, wenn eine Pflegepolice bestehen würde. So kann man sich ganz auf die Pflege des Angehörigen konzentrieren und muss sich nicht noch zusätzlich um das Finanzielle Gedanken machen.

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