BVK unterstützt seine Mitglieder beim Datenschutz

06.04.2018

Michael H. Heinz, Präsident des BVK / Foto: © BVK

Ab dem 25. Mai gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) unterstützt seine Mitglieder bei deren Umsetzung.

„Der Schutz persönlicher Daten ist zwar in einer von Informationen bestimmten Welt richtig und wichtig, doch für Kleinbetriebe, die die meisten Versicherungsagenturen nun mal sind, bedeutet die DS-GVO einen Riesenaufwand“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Schließlich müssen sich nun die Agenturen bis Ende Mai mit 99 Artikeln und 172 Erwägungsgründen der DS-GVO herumschlagen und ein rechtssicheres Datenschutzmanagement implementieren, um weiterhin rechtssicher personenbezogene Daten ihrer Kunden im Zuge eines Versicherungsabschlusses abzuspeichern, zu erheben und mit ihren Geschäftspartnern zu teilen.“

Deshalb appelliert der BVK an alle Mitglieder und die gesamt Vermittlerbranche, die neue Rechtslage sehr ernst zu nehmen. Damit die BVK-Mitglieder die Vorgaben der Richtlinie bestmöglich umsetzen können, hält der Verband umfangreiche Merkblätter, Checklisten und Formulare bereit, die über den internen Mitgliederbereich der BVK-Webseite abgerufen werden können. Zudem haben die BVK-Mitglieder die Möglichkeit, gegen ein gesondertes Honorar eine individuelle Beratung durch die Datenschützer der Gindat GmbH zu beauftragen. Mit dieser Unterstützung können sie sich auf die DS-GVO vorbereiten und ihr rechtssicher entsprechen.

„Auf diese Weise sollten unsere Mitglieder gut für die neuen Herausforderungen gewappnet sein“, betont BVK-Präsident Heinz. (ahu)

www.bvk.de