Vollkasko für Bauherren: Die Bauleistungsversicherung

01.12.2021

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Die Bauleistungsversicherung wird mitunter auch als „Vollkaskoversicherung für Bauherren“ bezeichnet. Wichtig ist sie für alle Unternehmer, die gewerbliche Bauten errichten lassen: Bürogebäude, Fabriken, Lagerhallen usw. Um die Fragen der Kunden kompetent beantworten zu können, müssen Makler das Produkt gut kennen.

Die Errichtung gewerblicher Gebäude stellt eine beachtliche Investition dar. Gleichzeitig ist das Objekt schon während der Bauphase verschiedensten Risiken ausgesetzt. Klassische Gewerbeversicherungen wie die Gebäude- und die Inhaltsversicherung greifen jedoch erst für den fertigen Bau. Um das Projekt vom ersten Tag an zu schützen, sollte deshalb eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen werden. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

Wer schließt die Bauleistungsversicherung ab?

Versicherungsnehmer ist entweder der Bauherr oder aber das von ihm als Hauptauftragnehmer engagierte Bauunternehmen. Alle nachfolgenden Subunternehmer, also die einzelnen Handwerker, sind auf diese Weise mitversichert.

Was genau wird durch die Bauleistungsversicherung abgesichert?

Die Bauleistungsversicherung schließt alle Bauleistungen mit ein, auch sogenannte Eigenleistungen des Versicherungsnehmers. Ebenfalls versichert sind sämtliche Baustoffe und Bauteile sowie Hilfsstoffe und Bauhilfsstoffe, inklusive wichtiger fest einzubauender Elemente wie Fenster und Türen. Sie gilt für Hoch-, Tiefbau- und Montageprojekte.

Welche Schäden sind abgedeckt?

Versichert sind unvorhersehbare Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse, ungewöhnliche Witterungsverhältnisse, vorsätzliche und mutwillige Zerstörung durch Dritte, Material- oder Konstruktionsfehler, Fahrlässigkeit oder Ungeschicklichkeit der Arbeiter, Glasbruch, Diebstahl von versicherten und fest mit dem Gebäude verbundenen Sachen.

Welche Leistungen erbringt die Bauleistungsversicherung im Schadenfall?

Die Bauleistungsversicherung trägt die Kosten für Materialien und Arbeitslöhne, die aufgebracht werden müssen, um den baulichen Zustand vor dem Schadensereignis wiederherzustellen. Das schließt auch die Aufwendungen für Aufräumarbeiten. Sollte an Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen ein Totalschaden entstehen, wird der Zeitwert ersetzt.

Wann endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung endet spätestens mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes bzw. am Tag der behördlichen Gebrauchsabnahme – oder aber sechs Werktage nach Beginn der Nutzung. Generell dauert er maximal zwei Jahre, wobei Verlängerungen auf Antrag möglich sind.