Versicherungen
Schäden wegen grober Fahrlässigkeit sind keine Seltenheit
Wer einen Topf unbeaufsichtigt am Herd stehen lässt, handelt grob fahrlässig. Kommt es zum Brand, ist die Hausratversicherung berechtigt, im Leistungsfall Abzüge vorzunehmen, urteilte das Landgericht ...