Recht
Amtshaftungsrechtliche und EU-gemeinschaftsrechtliche Folgen fehlerfehlerhaften Handelns der Finanzverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit
Dies frei nach dem Motto, für den Fall von Einsprüchen könne ja Aussetzung der Vollziehung gewährt werden und man könne ja noch im Einspruchsverfahren eine nach § 88 AO gebotene Prüfung nachholen. Fer...