P&R: Annahme des Vergleichs wird immer wahrscheinlicher

25.06.2019

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Das Vergleichsangebot, das die Insolvenzverwalter den Gläubigern in den Insolvenzverfahren der deutschen P&R-Gesellschaften unterbreitet haben, wurde bislang fast vollständig angenommen. Noch hat das Angebot nicht alle Anleger erreicht. Im nächsten Jahr könnte es erste Zahlungen geben.

Die Insolvenzverwalter der deutschen P&R-Gesellschaften haben den Gläubigern einen Vergleich vorgeschlagen, wodurch diese zumeist niedrigere Beträge ansetzen sollen, auf jegliche Ansprüche gegenüber anderen deutschen P&R-Gesellschaften verzichten sollen. Auch auf Ansprüche gegenüber der Schweizer Tochter P&R Equipment & Finance sollten die Anleger verzichten, genau auf eine Verjährung von Ansprüchen. Dadurch könnten die Forderungen im Insolvenzverfahren und damit die Teilnahme an Abschlagsverteilungen festgestellt werden. Die Feststellung der Forderungen muss in den vier P&R-Insolvenzverfahren getrennt erfolgen.

Dem Vergleichsangebot haben bislang über 95 % der Gläubiger bzw. deren anwaltliche Vertreter zugestimmt. Insgesamt wurden an die ca. 54.000 Gläubiger über 80.000 Schreiben verschickt. In Fällen, die besonderer Klärung bedürfen (wie etwa bei Minderjährigen, Erbfällen, Vertretungsfällen, Betreuungsfällen bzw. bei fehlenden Unterschriften oder einer verspäteten Einreichung der ursprünglichen Forderungsanmeldung, Mehrfachanmeldungen oder erst noch zu ermittelnden neuen Adressen etc.), ist der Versand noch nicht abgeschlossen. In diesen Fällen werden die Gläubiger um Geduld gebeten und gelten gesonderte Rücksendefristen. Da die eingegangenen Unterlagen zudem durchgesehen und individuell in den Systemen erfasst werden, wird deshalb noch einige Zeit vergehen. Die Insolvenzverwalter gehen davon aus, dass die abschließend Entscheidung über die Annahme im Herbst verkündet werden kann. Somit wäre dann auch eine wichtige Voraussetzung dafür geschaffen, im kommenden Jahr eine erste Abschlagsverteilung für die Gläubiger auf den Weg zu bringen, die der Vereinbarung zugestimmt haben.

"Es gehen täglich noch unterzeichnete Vergleichsvorschläge ein, so dass die Zustimmungsquote in den nächsten Wochen noch weiter ansteigen wird. Vorbehaltlich der detaillierten Erfassung der einzelnen Rückmeldungen, stimmen nahezu alle Gläubiger, die sich zurückgemeldet haben, dem Vergleichsvorschlag zu. Dies gilt auch für Gläubiger, die von P&R ein vermeintliches Eigentumszertifikat für Container erhalten haben. Nahezu alle Gläubiger stimmen dabei auch der von der Annahme des Vergleichsvorschlags unabhängigen Hemmungsvereinbarung zu", erklärt Insolvenzverwalter Dr. Michael Jaffé in einer ersten Zwischenbilanz. (ahu)