Zurich treibt bAV-Reform voran
02.11.2017
Welche Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?/ Foto: © Coloures-Pic-fotolia.com
Die garantiefreie Definition der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) im Betriebsrentenstärkungsgesetz versteht die Zurich Versicherung als Chance, gemeinsam mit den Sozialpartnern innovative Lösungen zu entwickeln.
„Es gilt, bAV-Spezifika, kollektive Kapitalanlage und Sicherheit kundenorientiert zu vereinen. Wir investieren in die Zukunft – und die sehen wir deutlich in garantiefreier Finanzierung mit vielfältigen Sicherungsmöglichkeiten“, sagt Lars Golatka, Leiter Geschäftsbereich Betriebliche Altersvorsorge der Zurich Gruppe Deutschland, im Rahmen einer Experten-Runde in Köln.
Faire Teilhabe am Kapital: Zurich Experten-Runden geben erste Lösungsideen
Anbieter und Tarifparteien stehen gemeinsam vor der Aufgabe, die Neuerungen in der Altersvorsorge umzusetzen. Um einen engen Austausch zwischen den Parteien zu garantieren, organisiert die Zurich seit Anfang des Jahres Experten-Runden - sogenannte Tischgespräche. Dabei sollen gemeinsam mit allen Einrichtungen der bAV branchenspezifische Anforderungen berücksichtigt und optimale Lösungen erarbeitet werden. Die Aufklärung zu den Reform-Chancen stehen dabei im Mittelpunkt der Anstrengungen. So müssen laut Zurich in Zukunft die Vorteile einer innovativen, marktorientieren Kapitalanlage herausgestellt werden. „Zurich setzt den Fokus bereits seit einigen Jahren auf fondsgebundene Vorsorge. Durch die Kosteneffizienz, dem Wegfall von Garantiekosten und einer flexibleren, zukunftsorientierten Kapitalanlage können den Kunden langfristig bessere Leistungen in Aussicht gestellt werden. Dadurch profitiert die Höhe der Rente stärker von den Chancen der Kapitalmärkte – so wird eine faire Teilhabe am Kapital ermöglicht“, so Golatka weiter.
Kollektive Absicherung durch fondsgebundene Vorsorge
Mit dem Pensionsfonds werden die Vorgaben der Sozialpartnerrente unmittelbar in die betriebliche Altersvorsorge umgesetzt. Mit der Deutschen Pensionsfonds AG treibt die Zurich Lösungen voran, die rendite- und sicherheitsorientiert sind und keine Garantien benötigen. Aufgrund eines kollektiven Risikoausgleichs ist die fondsgebundene Vorsorge zudem schwankungsarm. Im Gegensatz zu den anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge legen die Pensionsfonds der Zurich bereits heute das Vermögen der Versorgungsberechtigten nach liberalen Kapitalanlagevorschriften an.
Betriebsrentenstärkungsgesetz empfiehlt integrierte Absicherung gegen Risiken wie Invalidität und Tod
Laut Zurich zeichnet sich ein gute bAV dadurch aus, dass sich die Arbeitnehmer gegen die vielfach unterschätzen vorzeitigen Risiken Invalidität und Tod absichern können. Im Idealfall geschieht dies ohne Gesundheitsprüfung. Auch in diesem Zusammenhang bietet der kollektive Ansatz verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Mit TEAM® bietet Zurich bereits seit 2014 die im Betriebsrentenstärkungsgesetz empfohlene Absicherung aller Mitarbeiter eines Unternehmens gegen die vorzeitigen Risiken von Invalidität und Tod ohne Gesundheitsprüfung an. (ahu)