Wie viel Garantie steckt noch in den Rentenversicherungen?

12.10.2016

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Bewertungsansatz

Die Entwicklung zu immer komplexeren Produkten haben Franke und Bornberg bereits frühzeitig erkannt und deshalb die 2011 entwickelte Systematik zur Beurteilung von Garantien in Rententarifen stetig weiterentwickelt. Dabei wird geprüft, welche Werte der Versicherer tatsächlich garantiert. Dafür werden ausschließlich die vertraglich zugesicherten Leistungen nach objektiven Kriterien bewertet – jenseits von unverbindlichen Absichtserklärungen und Werbebotschaften der Versicherer.

Als Basis für die Bewertung wie die höchstmögliche Anlagesicherheit der Beiträge und ein verbindlich zugesagtes Mindestkapital sowie eine Mindestrente herangezogen. Die höchste Garantieklasse A wird vergeben, wenn zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen oder eine Verzinsung mit dem aktuellen Höchstrechnungszins (1,25 Prozent) auf alle zur Anlage kommenden Beiträge garantiert wird. Außerdem müssen diese Sparbeiträge ausschließlich im Sicherungsvermögen des Versicherers angelegt werden. Fehlt Letzteres, wird der Tarif mit der Garantieklasse B bewertet. Garantieklasse C erfordert nur noch eine garantierte Mindestrente, jedoch kein garantiertes Kapital. Während in Garantieklasse D die Mindestrente an Bedingungen geknüpft ist, verlangt Garantieklasse E nur einen Rentenfaktor und erfüllt damit die Grundbedingung für Rententarife.

Neu eingeführt wurden sogenannte Auf- und Abwertungen. Sie zeigen, ob und in welchem Umfang Garantien auch nach Vertragsänderungen weiter bestehen. Michael Franke erläutert die Beweggründe: „Eine Rentenversicherung begleitet den Versicherten ein Leben lang und sollte sich seinen Lebensumständen anpassen. Gilt eine Garantie jedoch nur zu einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, zum Beispiel bei Endalter 65, muss der Kunde mit deutlichen Abstrichen rechnen, falls er Leistungen früher oder auch später als vereinbart in Anspruch nehmen will oder muss. Im schlimmsten Fall wird die vermeintliche Zusage zur Mogelpackung." Andererseits können besonders kundenfreundliche Verfahren zur Berechnung der Rente zu einer zusätzlichen Aufwertung führen, wenn sichergestellt ist, dass aus den aufgelaufenen Überschüssen oder guter Fondsperformance auch eine höhere Rente resultiert

Verteilung Garantieklassen

Die Analysten von Franke und Bornberg haben insgesamt 964 Rententarife mit aufgeschobenen Leistungen für die aktuelle Einstufung untersucht. 715 Tarife erreichten dabei die beiden höchsten Garantieklassen. Die Garantieklassen C und D waren in der Vergangenheit schon stärker besetzt. Michael Franke ist sicher, dass das vergleichsweise hohe Garantieniveau in den nächsten Jahren weiter sinken wird: „Solange die Niedrigzinsphase anhält, werden sich immer mehr Versicherer von klassischen Garantien verabschieden. Der Garantiezins ist auf dem Rückzug und macht Platz für neue Garantiekonzepte mit attraktiveren Renditechancen. Das darf allerdings nicht zu Lasten der Transparenz gehen." (ah)

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