Wie viel Garantie steckt noch in den Rentenversicherungen?

12.10.2016

©Rawpixel.com fotolia.com

Die Ratingagentur Franke und Bornberg ordnet Rentenversicherungsprodukte in Garantieklassen ein. Damit trägt sie dem Trend zu eingeschränkten Garantien bei Rententarifen Rechnung. Vermittler und Verbraucher profitieren von mehr Transparenz und besseren Entscheidungskriterien.

Die kapitalgedeckte Altervorsorge gerät durch das anhaltend schwache Zinsniveau immer mehr unter Druck. Deshalb werden langfristige (Zins-) Garantien für Lebensversicherer zur Herausforderung, während gleichzeitig der Höchstrechnungszins an Bedeutung verliert. Mit 0,9 Prozent ab dem kommenden Jahr verspricht er, wenn überhaupt, nur noch einen marginalen Zugewinn. Als Reaktion auf diese Umstände bringen Rentenversicherer zunehmend Rententarife mit eingeschränkten Garantien auf den Markt, wodurch Spielraum für höhere Erträge geschaffen werden soll.

Michael Franke, geschäftsführender Gesellschafter der Ratingagentur Franke und Bornberg, begrüßt die neue Vielfalt: „Garantien kosten Rendite. Wer auf Garantien ganz oder teilweise verzichtet, verbessert die Chancen auf mehr Ertrag. Aber jeder sollte wissen, was er kauft. Nicht jedem Kunden werden die Einschränkungen bei Vertragsschluss verständlich erläutert. Deshalb übersetzen wir die hoch komplexen Garantieregelungen aus dem Kleingedruckten und stufen die Produkte in fünf Garantieklassen ein. So schaffen wir Transparenz für Vermittler und Verbraucher."

Garantien statt Simulationen

Franke und Bornberg misst Tarife an ihrer Substanz, also den vertraglich zugesicherten Leistungen. „Produkte nur nach dem Kapitalanlagemodell zu bewerten – ob Klassik, Hybrid oder Fonds – reicht heute nicht mehr", erläutert Michael Franke. Die Ratingagentur simuliere keine rein hypothetischen Ertragsverläufe. „Unsere Garantieklassen zielen auf den Markenkern der privaten Rentenversicherung. Sie zeigen, wie viel Sicherheit, sprich Garantien, im jeweiligen Produkt steckt. Das erleichtert die Beratung und senkt das Haftungsrisiko. Schließlich muss der Vermittler den Nachweis für die geeignete Produktauswahl führen können", weiß Franke.

Die neuen Produktinformationen und ihrer Chancen- und Risikoklassifizierung, die ab 2017 für staatlich geförderte Produkte gefordert wird, ist für Franke und Bornberg keine Konkurrenz zu ihren Garantieklassen. Stattdesse werde die faktenbasierte Bewertung von Franke und Bornberg den überwiegend wahrscheinlichkeitsorientierten Ansatz der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) perfekt ergänzen. Für die private Vorsorge (3. Schicht) gibt es zudem keine staatlichen Vorgaben und damit bislang keine offiziellen Standards.

Kundenorientiert beraten

Michael Franke ist sich sicher, dass Kunden, die sich für Altersvorsorgeprodukte interessieren, von der eindeutigen Klassifizierung der Produkte profitieren werden. Auch ein "Klassifizierung" des Kunden müsse damit einhergehen, wenn das angebotene Produkt zu dessen Risikoprofil passen soll. Beispielsweise kann die Risikobereitschaft des Verbrauchers in einem speziellen Fragenkatalog erhoben werden.

Für manche Vermittler werde dieser Fortschritt jedoch eine besondere Herausforderung darstellen, weil eine Fokussierung auf bestimmte Produkte oder Produktarten mit den neuen Klassifizierungen nicht mehr funktioniere. Beispielsweise kann ein und dasselbe Produkt bei unterschiedlichen Laufzeiten in verschiedenen Klassen landen. Deshalb sind systematische Beratungsprozesse gefragt, bei denen das Produkt nicht schon im Vorhinein feststeht.  Die Garantieklassifizierung von Franke und Bornberg funktioniert technisch gestützt sowohl in der Offline- als auch in der Onlineberatung und schafft eine Grundlage für Robo-Adivsing.

weiter auf Seite 2