Was ist bei höheren Wiederbeschaffungskosten zu beachten?

06.05.2020

Foto: © Medwedja - stock.adobe.com

Nach einem Schadensfall müssen Gewerbekunden oftmals Geräte neu anschaffen und dafür unter Umständen höhere Preise als bei der Erstanschaffung bezahlen. Was müssen Versicherungsvermittler diesbezüglich wissen?

Zu den wichtigsten Berechnungsgrößen im Schadensfall gehört in der gewerblichen Kompositversicherung der Wiederbeschaffungswert von Produkten und Waren. Weil die Corona-Pandemie aktuell zu Lieferengpässen führt, kommt es gerade jetzt bei Produkten wie Rohmaterial, bezogenen Handelswaren, Produktionsanlagen oder anderen Betriebseinrichtungen zu steigenden Preisen und der Betrieb erzielt für die von ihm hergestellten Produkte und Dienstleistungen höhere Preise. „Es ist nicht auszuschließen, dass der Versicherte Gefahr läuft, unterversichert zu sein“, erläutert Jörg Winkler, Vorstand der ConceptIF Group AG und Geschäftsführer der ConceptIF BIZ GmbH. Das ist der Fall, wenn die Versicherungssumme niedriger ist als der Versicherungswert. Der Schadensbetrag wird dann in dem Verhältnis gekürzt, wie die Versicherungssumme zu niedrig ist. „Die in den überwiegenden Versicherungsverträgen enthaltene Preisdifferenzversicherung hilft in den meisten Fällen nicht, eine Unterversicherung auszugleichen, die in der aktuellen Pandemie entstanden ist. Denn sie kommt nur für solche Preissteigerungen auf, die nach dem Eintritt des Versicherungsfalles entstehen“, so Winkler weiter.

Was ein Vermittler für seine Gewerbekunden tun sollte

Der Gewerbetreibende kennt die Bezugs- und Verkaufsmärkte in seinem Geschäftsumfeld naturgemäß am besten. Oft reicht es also aus, dass der Vermittler über die versicherungstechnischen Konsequenzen unzureichender Versicherungssummen im Schadensfall aufklärt.

Wann ein Vermittler nicht aktiv werden muss

Neben den Standardtarifen gibt es Lösungen am Markt, wie der ConceptIF-Tarif CIF:BIZ property complete, bei dem die Bestimmungen über eine Unterversicherung nicht angewendet werden, wenn der Schaden eine Summe von 500.000 Euro oder 50 % der Versicherungssumme, maximal 2,5 Millionen Euro, nicht übersteigt. ConceptIF prüft im Schadensfall, welches Kriterium für den Versicherungsnehmer günstiger ist. Wenn die Schadenssumme über diesen Beträgen liegt und somit eine Unterversicherung der Fall ist, wird diese nur auf den Teil des Schadens angerechnet, der diese Beträge übersteigt. Der CIF:BIZ property complete enthält zudem eine Vorsorgevereinbarung, nach der der Versicherer zum Ausgleich möglicher unzureichender Versicherungssumme bis zu 10 % über diese hinaus haftet. (ahu)