Was beim Vergleich im VW-Dieselskandal zu beachten ist
04.03.2020
Das VW Werk Wolfsburg / Foto: © Blickfang - stock.adobe.com
Nachdem der bereits ausgehandelte Vergleich zwischen VW und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände - Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) angeblich an den Honorarforderungen der Rechtsanwälte in Höhe von EUR 50 Millionen gescheitert sein soll, haben sich die Parteien nach Vermittlung des OLG Braunschweig am heutigen Tage auf einen Vergleich geeinigt!
Auf seiner Homepage teilt der vzbv heute mit:
„Anspruchsberechtigte Teilnehmer der Musterfeststellungsklage können sich durchschnittlich circa 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises von Volkswagen auszahlen lassen. Der Konzern verpflichtet sich, dafür je nach Fahrzeugtyp und Modelljahr Entschädigungssummen von 1.350 bis 6.257 Euro zu zahlen – und plant dafür eine geschätzte Gesamtsumme von 830 Millionen Euro ein. Rund 260.000 Geschädigte werden ein Entschädigungsangebot erhalten. Volkswagen trägt vollständig die Kosten für die Abwicklung des Vergleiches und die Rechtsberatung der Verbraucher.“
Weiter teilt der Verband mit, dass sich die Verbraucher bis zum 20. April 2020 entscheiden müssen. Volkswagen ging es dabei offensichtlich darum, dass dies bis zu einer im Mai 2020 anstehenden Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof „erledigt“ ist.
Wichtig: Verbraucher haben die Wahl!
Nach bislang vorliegenden Informationen und Mitteilung des vzbv können die Teilnehmer an der Musterfeststellungsklage den Vergleich annehmen oder aber auch ablehnen.
Da die Musterfeststellungsklage durch den vzbv beendet würde, können die Betroffenen dann wiederum bis mindestens Oktober eigene Klagen erheben. Bislang war unklar, ob das Verfahren für diejenigen, die einen Vergleich ablehnen fortgesetzt wird und ob diese in der Musterfeststellungsklage „gefangen“ bleiben. Unklar ist weiterhin, wer nun alles ein Vergleichsangebot erhält und wer nicht; denn immerhin ca. 150.000 Geschädigte sollen offensichtlich kein Vergleichsangebot erhalten.
Dies eröffnet vielen Beteiligten die herausragende Möglichkeit, eine eigene Individualklage mit überaus hohen Erfolgsaussichten zu erheben, wenn sie sich nicht mit dem angebotenen Vergleichsbetrag abfinden möchten
Welche Autobesitzer das Vergleichsangebot in Anspruch nehmen können, lesen Sie auf Seite 2