Was beim Vergleich im VW-Dieselskandal zu beachten ist

04.03.2020

Das VW Werk Wolfsburg / Foto: © Blickfang - stock.adobe.com

Übernahme einer Erstberatungsgebühr

Nach Auskunft des vzbv übernimmt Volkswagen pro Verbraucher eine Erstberatung in Höhe von EUR 190,00 netto. Demnach kann der Teilnehmer der Musterfeststellungsklage nun einen Anwalt seiner Wahl mit der Prüfung des Vergleichsangebotes beauftragen.

Nimmt der Verbraucher das Vergleichsangebot nicht an und erhebt eine eigene Klage, fallen diese Kosten natürlich in der Regel nicht an.

Wer erhält kein Vergleichsangebot?

Auf der Website von VW war in den vergangenen Tagen mitgeteilt worden, dass sich ein Vergleichsangebot an diejenigen richten würde, die aktuell Eigentümer des Fahrzeugs sind.

Demnach werden all diejenigen, der ihr Fahrzeug bereits verkauft hatten oder zwischenzeitlich verkauft haben, kein Vergleichsangebot erhalten. Da diese Verbraucher jedoch genau so hohe Erfolgsaussichten in einer Individualklage haben wie diejenigen, die noch Eigentümer des Fahrzeugs sind, sollten sie sich dringend bezüglich des weiteren Vorgehens beraten lassen.

Gleiches gilt für diejenigen, die das Fahrzeug nach dem 31.12.2015 erworben haben. Hier ist die Rechtsprechung jedoch derzeit hoch streitig, sodass auch diesen Verbrauchern dringend anzuraten ist, sich beraten zu lassen.

Fazit:

Der Vergleich eröffnet nun einem Großteil der Verbraucher die Möglichkeit, mit einer Einmalzahlung den Schaden ein Stück weit zu minimieren.

Gleichzeitig können diese Verbraucher jedoch bei einer ihnen überaus wohlgesonnenen Rechtsprechung die Überlegung einer Individualklage in Betracht ziehen, um einen weitaus höheren Betrag zu erzielen oder aber das Fahrzeug rückabzuwickeln.

Diejenigen, die kein Vergleichsangebot erhalten, haben im Rahmen einer Individualklage nun die Möglichkeit, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Wenn Sie das kommende Vergleichsangebot annehmen möchten, sollten Sie sich beraten lassen. Wenn Sie das Angebot von VW nicht annehmen möchten ebenso, da dann das Risiko und die Erfolgsaussichten einer Klage zu prüfen und dabei auch Fristen für eine solche Klage zu beachten sind.

Eines sollten Sie in keinem Falle tun: Das Angebot von VW ungeprüft annehmen oder hinnehmen, dass Sie kein Vergleichsangebot erhalten.

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