Was bedeutet der Koalitionsvertrag für die Krankversicherung?
08.02.2018
Sowohl für privat als auch für gesetzliche Versicherte könnte es durch die neue Bundesregierung zu Änderungen kommen / Foto: © Marco2811 - stock.adobe.com
Union und SPD haben sich darauf geeinigt, in kleinen Schritten die Arzthonorare für privat und gesetzlich Versicherte anzupassen. Privatversicherte müssen mit einer Beitragssteigerung rechnen. Von der Idee einer Bürgerversicherung ist nur noch wenig übrig.
Im Laufe der Koalitionsverhandlungen wurde die von der SPD propagierte Idee einer Angleichung der Arzthonorare und eines Beitragssystems für die Patienten immer kleiner. Am Ende blieb nur ein Prüfantrag übrig, für den eine „wissenschaftliche Kommission“ neu eingerichtet wird. Diese soll bis Ende nächsten Jahres prüfen, ob es eine Angleichung der Arzthonorare für gesetzlich und privat vergütete Leistungen geben kann. Dabei sollen medizinische, rechtliche und wirtschaftliche Fragen berücksichtigt werden. Ob die Vorschläge der Kommission auch umgesetzt werden, will die Bundesregierung nach Abschluss der Prüfung entscheiden. Einig sind sich die Parteien dahingehend, dass sowohl die ambulante Honorarordnung der Gesetzlichen Krankenversicherung (EBM) als auch die Gebührenordnung der Privaten Krankenversicherung (GoÄ) reformiert werden müssten.
Dass die Angleichung zwischen gesetzlichen und privat Versicherten nur mit kleinen Schritten erfolgt, hat vor allem rechtliche Gründe. So könnte eine auf einen Schlag erfolgte Anpassung unter Umständen zu verfassungswidrigen Gesetzeskonstruktionen führen, die das Recht auf Vertragsfreiheit einschränken könnten.
Was passiert mit den Beiträgen?
Wenn die Ärztehonorare für private Leistungen sinken und für Kassenleistungen leicht ansteigen, stellt sich die Frage, ob Ärzte weiterhin mit dem gleichen Gesamthonorar vergütet werden sollen. In einem solchen Fall würden die Krankenkassen-Beiträge für die 72 Mio. Euro gesetzlich Versicherten wohl ansteigen. Deshalb warnt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen auch vor den SPD-Plänen. So würde eine einheitliche Honorarordnung nur die Privatversicherten entlasten, für 90 % der Bevölkerung aber sonst keine Vorteile bringen. Außerdem würde eine Änderung der Honorarordnung nicht den entscheidenden Faktor der Ungleichbehandlung von Privat- und Kassenpatienten eliminieren, nämlich die gesetzlich vorgegebenen Budgets, die Ärzten klare Grenzen setzen, wie viel Honorar sie pro Quartal für ihre Kassenpatienten berechnen dürfen oder in welchem Umfang sie ihren Medikamente verschreiben dürfen.
Ebenfalls nicht durchgesetzt hat sich die SPD mit ihrer Forderung, nach einer vollständigen Abschaffung des Zusatzbeitrages. Stattdessen sollen ab 1. Januar 2019 die Beiträge zur Krankenversicherung wieder zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, das gilt auch für den Zusatzbeitrag. (ahu)