VSAV bietet erweiterte VSH Bausteine und Leistungen

08.09.2015

Ralf Werner Barth

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) hält für Berater und Vermittler ein neu erweitertes Paket zur Vermögenschadenhaftpflicht (VSH) bereit.

(fw) Darin eingeschlossen sind jetzt auch Geschäftsfelder, die bei vielen Vermittlern eine immer stärkere Rolle spielen, wie beispielsweise die Generationenberatung oder das weite Feld der Nettolohnoptimierung. „Wir sehen, dass sich immer mehr Vermittler angesichts des schwierigen Marktumfeldes in ihrem angestammten Geschäft breiter aufstellen“, so VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth, „wir sehen aber auch, dass sie sich damit neuen Haftungsproblematiken aussetzen.“

Manche der Beratungs-, Vermittlungs-, Produkt- und Konzeptionsrisiken zeigen sich erst so richtig während der Beschäftigung mit der Materie, sehr häufig sogar erst in der Umsetzungsphase. Deshalb ist es für die engagierten Vermittler und Berater von besonderer Bedeutung auch für die neuen Tätigkeiten möglichst frühzeitig geeigneten VSH-Schutz zu bekommen. Das war aber bisher im Markt immer erst möglich, wenn die VSH-Versicherer solche Risiken kalkulieren konnten.

Über den VSAV Rahmenvertrag sind derlei Haftungspotenziale bereits jetzt versicherbar. Der VSAV-Netzwerkpartner Conav Consulting hat dafür innerhalb eines VSH-Rahmenvertrages verschiedene Bausteine entwickelt, die über einen so genannten VSH-Best-Netto-Tarif erhältlich sind: Absicherung von Sachverständigen, von Vermittlern, die Generationenberatung durchführen, Absicherungen von Beratungen zur Nettolohnoptimierung sowie erweiterte Klauseln für Berater in der betrieblichen Altersvorsorge, die zur Gründung, Errichtung und zum Betreiben von Versorgungseinrichtungen selbst beraten. VSAV-Mitglieder können für diese Leistungen bei bestehenden VSH-Versicherungen einen so genannten On-Top-Schutz vereinbaren. Selbstverständlich ist die VSH des VSAV mit einer unbegrenzten Nachhaftung auch auf alle Vorverträge versehen.

www.vsav.de