Umsatzsteuerliche Unschärfen bei Anteilsvermittlung Untervermittlern
16.04.2015
Dr. Klaus-R. Wagner
Durch die Entscheidung des BFH vom 14.05.2014 hat es den Anschein, als ob Vermittlungsleistungen von Hauptvermittlern im Kapitalanlagevertrieb, die sich des Einsatzes von Untervermittlern bedienen, stets umsatzsteuerpflichtig seien. Dieserhalb sind Zweifel anzumelden.
Die deutsche Finanzverwaltung und Finanzrechtsprechung vertrat/vertritt die Auffassung, die Anlage- und Kreditvermittlung mit eingeschalteten Untervermittlern sei ein umsatzsteuerpflichtiger Vorgang. Diese Auffassung erreichte auf Vorlage des FG Brandenburg den EuGH, der dazu in seiner Ludwig-Entscheidung vom 21.06.2007 eine gegenteilige Auffassung vertrat, die allerdings bis heute von der Finanzverwaltung und Finanzrechtsprechung bis hin zum BFH negiert wird.
Der EuGH in seiner Ludwig-Entscheidung hatte die Umsatzsteuerfreiheit einer Kreditvermittlung eines Kapitalanlagevertriebs zu beurteilen, der seine Vermittlungsleistung durch von ihm jeweils eingeschaltete Untervermittler erbrachte.
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Dr. Klaus-R. Wagner Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Steuerrecht
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