Umfrage: Schlechte Beratungsleistung soll Jobverlust nach sich ziehen
07.02.2013
Wer sich berät oder wissentlich die Unwahrheit sagt, soll mit einem Berufsverbot geahndet werden. Bankberater bei nachgewiesen fehlerhafter Beratung mit einem zumindest zeitweise geltenden Berufsverbot zu belegen, halten demnach 81 Prozent der Deutschen für sinnvoll. Dies ergibt eine repräsentative Umfrage der Kommunikationsagentur Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern.
(fw/ah) Einen entsprechenden Vorschlag, der Bußgelder und andere Sanktionen vorsieht, hatte das Verbraucherministerium unter Leitung von Ilse Aigner vergangene Woche vorgestellt. Als besonders ahnenswert betrachten laut der Umfrage die Deutschen dabei eine unzureichende Aufklärung über Risiken (66 Prozent) und das Verheimlichen von Provisionen (61 Prozent).
Nach Meinung von knapp jedem Zweiten sollten zudem Beratungsleistungen sanktioniert werden, die komplett an den Anlagewünschen des Kunden vorbei gehen. Ein nichr korrektes Beratungsprotokoll sehen immerhin 43 Prozent als verwerflich an und fordern dafür die Prüfung eines Berufsverbots.