Tücke Vorfälligkeitsentschädigung

26.08.2014

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Eine Baufinanzierung vor dem Ende der Zinsbindungsfrist abzulösen, kann zum Beispiel aufgrund eines Hausverkaufs oder einer frühzeitigen Umschuldung sinnvoll sein. Allerdings fällt im derzeitigen Zinsumfeld die Höhe der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig besonders hoch aus.

(fw/ah) Der verfrühte Ausstieg von Darlehensnehmern kommt den Banken in der aktuell historischen Niedrigzinsphase teuer zu stehen. Denn sie können die vorzeitig zurückgezahlte Summe nur zu mageren Zinsen wieder anlegen und müssen auf weitere Zinszahlungen verzichten. Viele Institute kalkulieren die Entschädigung bei einer Kündigung aus der Differenz zwischen den entgangenen Zinseinnahmen und den Erträgen aus der Ersatzanlage.

Laut aktueller Erhebung der Verbraucherzentralen und deren Bundesverband (vzbv) sind zwei Drittel der Vorfälligkeitsentschädigungen überhöht. Nach eigenen Angaben der Verbraucherschützer liegt der Grund nicht allein an dem aktuellen Niedrigzinsniveau, sondern auch an den Berechnungsmethoden der Institute.

Ob eine Bank richtig gerechnet hat, können Laien in der Regel nicht beurteilen. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ergibt sich aus der Restschuld, der Restlaufzeit des Vertrages, sowie der Differenz zwischen dem Anlagezins der Bank und dem vereinbarten Vertragszins.

„Oft bleibt unberücksichtigt, dass die Kreditnehmer das Recht haben, während der Vertragslaufzeit Sondertilgungen zu leisten oder den Tilgungssatz heraufzusetzen.", warnt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. „Die Banken müssen daher bei ihrer Berechnung unterstellen, dass der Kunde bis zum Ende der Vertragslaufzeit das Maximum an Sondertilgungen leistet und der Tilgungssatz im Rahmen der Vertragsbedingungen so hoch wie möglich ist."

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