TravelSecure passt Bedingungen an
02.09.2024
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Reisen laufen leider nicht immer wie geplant. Ein plötzlicher Reiserücktritt oder ein unerwarteter Reiseabbruch sind immer unangenehm. TravelSecure hat die Versicherungsbedingungen für Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung für die Einzelreise sowie für die Jahresverträge überarbeitet. Diese Änderungen gelten für alle Verträge.
1. Risikopersonen: Adoptivgeschwister, Pflegegeschwister und Stiefgeschwister gelten nun ebenfalls als Risikopersonen.
2. Schwangerschaft: Komplikationen während der Schwangerschaft sind nun ausdrücklich als versichertes Ereignis aufgeführt.
3. Adoption eines minderjährigen Kindes: Die Aufnahme eines minderjährigen Pflegekindes ist nun ein versichertes Ereignis.
4. Nichtbestehen und Wiederholen einer Prüfung: Als versichertes Ereignis gilt der Nichtantritt einer Prüfung aus medizinischen Gründen, wenn der Termin für die Wiederholung der Prüfung in oder bis 14 Tage nach der Reise liegt.
5. Kosten für Umbuchung ohne versichertes Ereignis: Erstattet werden maximal 50 EUR pro versicherte Person (bisher 30 EUR).
6. Kosten für Visa-Gebühren und Impfungen bei Reiserücktritt: TravelSecure erstattet maximal 100 EUR pro versicherte Person sowohl für Visagebühren als auch für Impfungen (bisher insgesamt 100 EUR).
7. Kosten für Verpflegung und Unterkunft: TravelSecure erstattet bei Reiserücktritt oder Reiseabbruch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (bis zu 150 EUR pro versicherte Person) bei einer Panne oder einem Verkehrsunfall, beim Einsatz als Ersthelfer oder bei Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels.
8. Mehrkosten bei Verlängerung des Aufenthaltes und zusätzliche Rückreisekosten bei Naturkatastrophen / Elementarereignissen: TravelSecure zahlt die Mehrkosten bei Verlängerung des Aufenthalts und zusätzlichen Rückreisekosten, die durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Hochwasser entstanden sind (insgesamt maximal 5.000 EUR).
9. Krankentagegeld während der Kreuzfahrt: TravelSecure zahlt ein Krankentagegeld in Höhe von 50 EUR pro Tag bei stationärem Aufenthalt wegen Krankheit oder Unfall.
10. Definition der versicherten Reise - nur bei der Jahresreiseversicherung: Die geplante ununterbrochene Reise muss mind. eine Übernachtung umfassen oder das bei Reiseantritt geplante Reiseziel muss mind. 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz der versicherten Person entfernt sein. (mho)