Swiss Life fordert Eigeninitiative beim Thema bAV!
07.02.2013
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Die 1866 gegründete deutsche Niederlassung des Schweizer Marktführers für Lebensversicherungen mit Sitz in München fordert mehr Engagement beim Thema Betriebsrente und bietet Hilfe zur Selbsthilfe an! So einfach ist dies aber nicht, wie aktuelle Studien zeigen!
(fw/mo) Laut heutiger Meldung der Swiss Life ist die betriebliche Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiv. Dies ist sicherlich richtig und trotz Wirtschafts- und Finanzkrise hat sich die betriebliche Altersversorgung (bAV) im vergangenen Jahr gefestigt. Allerdings hat das Interesse von Mitarbeitern und Unternehmensleitungen an dieser Vorsorgeform weiter abgenommen: Nur etwas mehr als die Hälfte (53 %) der Angestellten zeigt ein mittleres oder größeres Interesse an der bAV - im Vorjahr waren es noch 64 %. Das sind die Kernergebnisse einer Untersuchung des britischen Lebensversicherers Standard Life und des Personalmagazins aus der Haufe-Mediengruppe. Für die gemeinsame Studie, die zweite nach 2009, waren im Januar 270 Personalverantwortliche in mittelständischen Unternehmen mit bis zu 500 Mitarbeitern befragt worden.
Im Vergleich zu anderen europäischen Märkten ist die betriebliche Altersversorgung in Deutschland noch eher unterentwickelt. Die Swiss Life fordert nun: Bietet der Chef die Betriebsrente nicht von sich aus an, sollte der Arbeitnehmer unbedingt selbst nachfragen. Denn jeder Beschäftigte hat das Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (bAV). Zwar muss die Firma sie nicht finanzieren, aber sie muss ihren Mitarbeitern zumindest die so genannte Entgeltumwandlung ermöglichen. Jeder hat es also selbst in der Hand, ob er später eine Firmenrente bekommt oder nicht. Im Thema des Monats April widmet sich Swiss Life unter www.swisslife.de/vorsorge der Entgeltumwandlung, erklärt das Prinzip und gibt Tipps zu dieser speziellen Form der Firmenrente. Und gemäß Swiss Life ist gerade in Zeiten unsicherer Arbeitsplätze und Patchwork-Biografien die Entgeltumwandlung ideal, um flexibel für seinen Ruhestand vorzusorgen. Konkret: Jeder Beschäftigte kann 2010 bis zu 2.640 Euro steuer- und sozialabgabenfrei in seine betriebliche Altersvorsorge investieren. Anspruch auf zusätzliche 1.800 Euro steuerfreie Umwandlung haben ebenfalls sehr viele Arbeitnehmer - das muss man im Einzelfall prüfen lassen. Ein weiteres Plus: Die persönliche Situation des Versicherten wird stets berücksichtigt. Während der Elternzeit oder in einer Phase der Arbeitslosigkeit können die Prämienzahlungen ausgesetzt werden. Wer seinen Job wechselt, kann die Entgeltumwandlung zum neuen Arbeitgeber mitnehmen und fortführen. Und nicht zuletzt sollte die Aussicht auf eine lebenslange garantierte Rentenzahlung Grund genug sein, aktiv auf den Arbeitgeber zuzugehen und ihn auf eine Entgeltumwandlung anzusprechen.
Doch sollte man die Schuld des bisherigen schwachen "bAV-Durchdringungsgrades" nicht nur in der fehlenden Eigeninitiative beim Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber suchen. So ist die Frage "Wie sieht es mit dem Service des Versicherers nach Einrichtung einer entsprechenden bAV-Lösung aus?" laut einigen Experten bei weitem noch nicht unternehmensorientiert durch die Versicherungsgesellschaften beantwortet worden.