Schwere Vorwürfe gegen BaFin

30.07.2018

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten / Foto: © BdV

Der Bund der Versicherten (BdV) erhebt heftige Vorwürfe gegen die BaFin: Diese würden Versicherungsunternehmen durch ein Rundschreiben die Möglichkeit geben, ein neu geschaffenes Gesetz zu umgehen.

Versicherungsberater sollen künftig die Möglichkeit haben, Versicherungsverträge für Kunden zu vermitteln. So ist eine neue Regelung im Versicherungsaufsichtsgesetz. Da Versicherungsberater keine Provision nehmen dürfen und diese direkt von den Kunden gezahlt wird, muss die Provision, wenn diese bei der Vermittlung eines Versicherungsvertrages durch einen Versicherungsberater anfällt, direkt dem Kundenvertrag zugeschrieben werden. Dieses Verfahren ist neuerdings aufsichtsrechtlich vorgeschrieben. Mit ihrem Rundschreiben 11/2018 hat die BaFin jedoch ein Schlupfloch geschaffen, mit dem die Versicherungsunternehmen Versicherungsberater auch weiterhin ausschließen können. So weist Maja Kreßin, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der BdV Verwaltungs GmbH, in einer Kolumne für das Fachmagazin Versicherungsmonitor darauf hin, dass Kunden, die einen Versicherungsberater zu Rate gezogen haben, der Zugang zu bestimmten Versicherungsverträgen verwehrt werden kann, wenn dies das Versicherungsunternehmen so wünscht. „Die BaFin unterminiert das Aufsichtsrecht mit einem eigenständigen und dem Gesetz widersprechenden Rundschreiben“, empört sich Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV), und kritisiert grundsätzlich fehlende Kontrollen bei Aufsichtsregelungen. „Wir sehen die Tendenz, dass zunehmend Behörden und Ministerien Auslegungshilfen von Gesetzen schaffen, die dem Willen des Gesetzgebers widersprechen und damit demokratische Entscheidungsprozesse aushebeln.“

Da die BaFin dem Bundesfinanzministerium unterstellt ist, liegt der Ball nun bei Olaf Scholz. „Bundesfinanzminister Scholz sollte darauf hinwirken, dass die BaFin sich an Recht und Gesetz orientiert“, erklärt Kleinlein. „Wenn der Bundestag ausdrücklich die Versicherungsberater unterstützen will, dann sollte sich die Aufsichtsbehörde nicht einfach daran vorbei lavieren.“ Dem BdV liegt auch bereits ein Fall vor, in dem ein Versicherungsunternehmen sich weigert, einen über einen Versicherungsberater vermittelten Vertrag anzunehmen.

Hinter dem komplexen Sachverhalt verbirgt sich laut Kleinlein auch ein grundlegendes Problem. „Zunehmend werden wichtige Regeln, die alle Versicherten betreffen, an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei nicht im politischen Raum diskutiert.“ Mit Blick auf die ausstehende Diskussion des Lebensversicherungsreformgesetzes vermutet Kleinlein, dass wichtige Diskussionen unterdrückt werden. „Wir befürchten, dass bei Provisionen, Bewertungsreserven, Zinszusatzreserven und Run-Off die öffentliche und parlamentarische Diskussion gezielt verhindert werden soll“, so Kleinlein. Bundesfinanzministerium und Aufsichtsbehörde würden dann per Verordnungen und Erlassen ohne parlamentarische Mitbestimmung entscheiden. „Angesichts der schwelenden Versicherungskrise brauchen wir eine offene politische Diskussion“, fordert Kleinlein. (ahu)

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