Rote Karte für Leibrenten-Anbieter

09.06.2021

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Die BaFin hat die Bergfelder Leibrenten AG gestoppt und die Einstellung und Abwicklung des Unternehmens angeordnet, das im Verdacht steht, zwei Geschäfte illegal zu betreiben.

Laut der Finanzdienstleistungsaufsicht hat das Unternehmen keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften gemäß § 32 Kreditwesensgesetz und würde über keine Erlaubnis gemäß § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz zur gewerblichen Gewährung von Leibrenten verfügen. Dennoch würde das Unternehmen mit „angeblichem Sitz“ in Mönchengladbach das Einlagengeschäft betreiben, indem es unzureichend grundbuchlich besicherte Darlehen entgegennehme. Zudem wäre sie im Versicherungsgeschäft tätig, denn sie kaufe Wertgegenstände und verspreche dafür die Gewährung einer lebenslangen Leibrente. Aus diesem Grund hat die Finanzdienstleistungsaufsicht am 17. Mai die Bergfelder Leiberenten AG dazu aufgefordert, das Einlagen- und das Versicherungsgeschäft sofort aufzugeben und insbesondere keine weiteren Gelder mehr anzunehmen oder Leibrente als Gegenleistungen für Kaufverträge zu gewähren. Zudem wurde eine sofortige Abwicklung des Geschäfts und eine schriftliche Informationen an die Kunden darüber gefordert. Die Gesellschaft solle das übernommene Risiko auf ein lizensiertes Versicherungsunternehmen übertragen. Im Falle einer Missachtung des BaFin-Bescheids droht der Bergfelder Leibrenten AG ein Zwangsgeld von bis zu 1,5 Mio. Euro. (ahu)