Photovoltaikanlagen ohne Mehrwertsteuer
23.01.2023
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Gerade in Zeiten, in denen sich der Strom zu einem Luxusgut entwickelt, nutzen viele Deutsche den Vorteil einer Photovoltaikanlage, um ihre eigene Energie zu produzieren. Durch die Steuererleichterung wird das Interesse weiter steigen. Die Anlagen sind jedoch nicht nur der Sonne ausgesetzt, sondern auch anderen Witterungen und Risiken. Umso wichtiger ist ein passender Versicherungsschutz. Die Oberösterreichische rät, bei Abschluss einer Versicherung den Brutto-Kaufpreis als Versicherungssumme zu hinterlegen, um Unterversicherung zu vermeiden.
„Die Oberösterreichische ist seit vielen Jahren Vorreiter, wenn es um die Versicherung von Photovoltaikanlagen geht. Egal, ob es sich um netzgekoppelte PV-Anlagen, Inselanlagen oder Solaranlagen handelt, mit der jahrelangen Erfahrung aus Österreich und Deutschland bieten wir den besten Schutz für alltägliche Risiken unterschiedlichster Art“, erklärt Paul Ristock, Niederlassungsleiter der Oberösterreichischen in Deutschland. „Gefahren für die Anlagen sind alltäglich, aber viel zu selten so abgesichert, wie es nötig wäre. Bei der Versicherung der PV-Anlagen, die unter die Umsatzsteuerbefreiung fallen, ist es wichtig die Brutto-Kaufpreis-Summe als Versicherungssumme zu hinterlegen, solange der Kunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Auf diese Weise kommt es im Schadenfall zu keiner Unterversicherung und gerade auch im Hinblick auf den Neukauf und Repara- turen, erhält der Kunde immer eine Erstattung inkl. MwSt./Umsatzsteuer“, so Ristock weiter.
Die Gefahren, denen eine PV-Anlage ausgesetzt ist
Bereits die Anschaffung einer Photovoltaikanlage ist mit hohen Kosten verbunden, auch wenn es nun steuerliche Erleichterungen gibt. Wer einen Schaden erleidet, wird sich am Ende fragen, ob nicht der klassische Strom aus dem Netz günstiger gekommen wäre. Die Gefahren reichen von Brand, Blitzschlag, Explosion, über Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Überspannungen durch indirekten Blitzschlag oder Schwankungen im Netz der Stromversorger, Wasser, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten aller Art, sowie Sturm, Hagel, Schneedruck, Frost oder Überschwemmung. Aber auch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter, Tierbisse, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler außerhalb der Garantien sowie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus können zu einem zusätzlichen Schaden für die betroffene Person führen. Die Liste ist lang: Dazu kommen noch die Kosten für Aufräumarbeiten, Schadensuche, aber auch für Verlus- te von Erträgen bei netzgekoppelten Anlagen.
„Wer in diesen Fällen die Kosten selbst tragen muss, wird rasch die Photovoltaikanlage in Frage stellen, anstatt sich über seinen eigenen Strom freuen zu können. Umso wichtiger ist es von Anfang an, das Risiko in unsere Hände zu legen und ohne schlechtem Bauchgefühl aufgrund etwaiger Unwetterwarnungen abends zu Bett gehen zu müssen“, betont Ristock. (ml)