Neue BVK-Checkliste für Vermittler

01.12.2021

Foto: © Bussarin - stock.adobe.com

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Matthias Beenken seine Checkliste für Versicherungsvermittler zur EU-Transparenzverordnung (TVO) aktualisiert. Damit will der Verband die Vorbereitung auf die Beratungsumstellung für Vermittler erleichtern.

Durch aktive Frage- und Beratungspflichten beim Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten (VAP), ist die Aktualisierung laut BVK notwendig geworden. Grundlegend dafür ist eine ergänzende EU-Verordnung (2021/1257) zur EU-TVO (Nr. 2019/2088), die spätestens ab 02. August 2022 angewendet werden muss. Versicherer und Vermittler sollen damit sicherstellen, dass VAP wie fondsgebundene oder kapitalbildende Lebensversicherungen so den Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden entsprechen. Differenziertes Nachfragen ob und in welchem Ausmaß entweder speziell ökologische oder allgemein nachhaltige Anlagen gewünscht sind oder ob nachhaltigkeitsbezogene Risiken vermieden werden sollen, ist durch die TVO verpflichtend. Eine Beratungsdokumentation über die erfolgte Abfrage ist zudem obligatorisch.

„Die Beratung zu Versicherungsanlageprodukten wird damit erneut komplexer und zeitintensiver“, erklärt Prof. Dr. Beenken. „Außerdem sollte man nicht bis August warten, denn die Änderungen des Beratungsprozesses werden Zeit und wahrscheinlich auch neue Beratungssoftware erforderlich machen.“ BVK-Präsident Michael H. Heinz ergänzt: „Mit der TVO-Checkliste wollen wir den Versicherungsvermittlern pragmatisch helfen, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.“ (lb)

Die aktualisierte Checkliste finden Sie hier.

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