Münchener Verein startet arbeitnehmerfinanzierte bKV

11.03.2024

Foto: Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe © Münchener Verein

Die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. bietet ab sofort neben der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung (bKV) GemeinsamGesund den Abschluss der arbeitnehmerfinanzierten Variante an. Mit dieser ist es Mitarbeitern möglich, den eigenen Gesundheitsschutz zu erweitern sowie Familie und Partner abzusichern. Mit der Variante HandwerkGesund hat der berufsständische Versicherer für das Handwerk eine Lösung bereits für Kleinbetriebe mit mindestens drei Mitarbeitern entwickelt.

In den Budget-Tarifen von GemeinsamGesund und HandwerkGesund werden Kosten zu 100 Prozent für ambulante und zahnärztliche Leistungen im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets übernommen. Dem Arbeitnehmer stehen dabei vier Tarifvarianten mit unterschiedlichen Budgethöhen von 300, 600, 1.000 oder 1.500 Euro zur Auswahl. Eine Absicherung für das Krankenhaus kann ebenso abgeschlossen werden.

„Knapp 64% der Arbeitnehmer begrüßen es, wenn ihr Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung anbietet. Somit ist die bKV unter den Top 3 der Benefits bei Arbeitnehmern“, so Dr. Rainer Reitzler, CEO der Münchener Verein Versicherungsgruppe. „Unsere bKV hebt uns vom Markt mit mehreren Vorteilen ab. So sind laufende und begonnene Behandlungen ab Versicherungsbeginn mitversichert. In unseren Tarifen sind Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen und Zeitabstände integriert. Auch privat Krankenversicherte und Familienangehörige können versichert, beziehungsweise mitversichert werden.“

In allen bKV-Tarifen gibt es keine Wartezeiten. In der arbeitnehmerfinanzierten Variante verzichten wir in den ersten drei Monaten auf eine Gesundheitsprüfung – auch für Familie/Partner. Familie und Partner können zum gleichen oder einem ähnlichen Schutz abgesichert werden und profitieren von einem einfachen, schnellen Zugang zu einem attraktiven Gesundheitsschutz durch die Vereinbarung des Kollektivvertrages.

Kostenfrei sind Gesundheitsservices wie beispielsweise der Arzt-Termin-Service: Durch eine schnellere Terminvereinbarung haben Mitarbeiter insbesondere bei der Suche nach Fachärzten keine langen Wartezeiten in Kauf zu nehmen und können früher genesen. Auch eine Videosprechstunde, bei der ein ärztlicher Rat von zuhause aus eingeholt werden kann, kann im Rahmen der versicherten Leistungen genutzt werden. (mho)